3246/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0025-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . Dezember 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Oktober 2009 unter der Nr. 3501/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Postamtsschließungen in Oberkärnten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ø      Ist es richtig, dass noch in diesem Jahr die Postämter von Weißensee, Kolbnitz, Großkirchheim und Millstatt geschlossen werden sollen?

 

Korrekt ist, dass die von Ihnen angeführten Postämter von der Österreichischen Post AG bei Vorlage des Universaldienstkonzeptes 2009 im März 2009 zur Schließung angemeldet wurden.

Das Postamt 9762 Techendorf-Weißensee wurde bereits geschlossen; mit 12.10.2009 wurde ein Postpartner eingerichtet und eröffnet.

Die Schließung der Postämter 9815 Kolbnitz, 9843 Großkirchheim und 9872 Millstatt, wurde zunächst mit Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 30.6.2009 und in Folge mit einem weiteren Bescheid vom 28.9.2009 bis zum Ablauf von 3 Monaten vorläufig untersagt.


Zu Frage 2:

Ø      Existiert Ihres Wissens bzw. Ihrer Information nach tatsächlich eine Liste von Oberkärntner Postämtern, die 2010 geschlossen werden sollen? Wenn ja, welche Postämter sind das? Wenn ja, wie viele Arbeitsplätze sind davon betroffen?

 

Mir ist die Existenz einer solchen Liste nicht bekannt.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø      Ist das Ministerium über die Pläne der Post-AG nach Änderung des Postgesetzes informiert? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Mit welchen Entwicklungen in der Postinfrastruktur muss in Oberkärnten nach der Änderung des Postgesetzes gerechnet werden? (Bitte um Darstellung des sogenannten Worst-Case-Szenario.)

 

Das BMVIT ist nicht über die Pläne der Österreichischen Post AG nach Änderung des Postgesetzes bzw. nach Inkrafttreten des Postmarktgesetzes informiert. Etwaige „Pläne“ der Österreichischen Post AG nach Änderung des Postgesetzes bzw. nach Inkrafttreten des Postmarktgesetzes wären reine Unternehmensentscheidungen der Österreichischen Post AG; die Eigentümervertretung des Staates an der Österreichischen Post AG wird unmittelbar von der ÖIAG und mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø      Welche Vorsorge von Seiten der Politik wird getroffen, um eine weitere Ausdünnung der Postinfrastruktur in Oberkärnten zu verhindern bzw. wirksam abzufedern?

 

Im neuen Postmarktgesetz, welches voraussichtlich noch im Jahr 2009 in Kraft treten wird, sind genaue Regelungen enthalten, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Postamt geschlossen werden darf. Es sei darauf hingewiesen, dass es nach diesen Regelungen grundsätzlich keine Schließung ohne Ersatz geben darf.