3251/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0193 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 11. DEZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen

und Kollegen vom 15. Oktober 2009, Nr. 3245/J, betreffend fehlende

politische Linie im Umgang mit der Blauzungenkrankheit

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Oktober 2009, Nr. 3245/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Beantwortung dieser Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Gesundheit.


 

Zu den Fragen 4 bis 8:

 

Aus Sicht von Veterinärexperten ist eine verpflichtende Durchimpfung des österreichischen Tierbestandes eine effiziente Lösung, um die Seuche wirksam bekämpfen zu können.

 

Eine Empfehlung an Landwirte, weitere Impfungen durchzuführen, stellt aber eine wichtige Maßnahme dar, um Auffrischungsimpfungen von bereits geimpften Tieren und Grundimmuni­sierungen von neuen Tieren zu fördern.

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterstützt relevante Maßnahmen und Informationen zur Gewährleistung der Gesunderhaltung des österreichischen Tierbestandes und zur Aufrechterhaltung des Handels und internationaler Handelsbeziehungen.

 

Zu Frage 9:

 

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt einer Kostenminimierung immer große Bedeutung zu. Die Impfungen betreffend wird auf Landesebene versucht, die Kosten für die Tierhalter durch organisierte Impfungen so gering wie möglich zu halten.

 

Zu Frage 10:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterstützt Maßnahmen des Herrn Bundesministers für Gesundheit zur Gewährleistung der Gesunderhaltung des österreichischen Tierbestandes und zur Aufrechterhaltung des Handels und internationaler Handelsbeziehungen. Die Festlegung der Vorgangsweise liegt aber aufgrund der Kompetenzverteilung nach dem Bundesministeriengesetz eindeutig beim Bundesminister für Gesundheit.

 

Der Bundesminister: