3252/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0182-I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 11. DEZ. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und
Kollegen vom 20. Oktober 2009, Nr. 3301/J, betreffend Memoranda
of Unterstanding zur Abwicklung von JI/CDM-Programmen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Oktober 2009, Nr. 3301/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Seit Februar 2009 ist kein „Memorandum of Understanding“ (MoU) zwischen Österreich und einem anderen Vertragsstaat, welcher das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat, abgeschlossen worden.
Zu Frage 2:
In folgenden Ländern, mit denen Memoranda of Understanding abgeschlossen wurden, befinden sich Projekte mit Beteiligung österreichischer Unternehmen: China, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Estland und Kolumbien.
Zu Frage 3:
Die beiden Partnerländer vereinbaren durch den Abschluss eines MoU prinzipiell die Kooperation hinsichtlich der Durchführung von JI/CDM-Projekten. Im Wesentlichen inkludieren diese MoUs folgende Punkte:
- Umfang und Ziele der Zusammenarbeit
- Projektzyklus
· Ablauf der Projekte im Einklang mit entsprechenden internationalen Regeln,
· Unterstützung von internationalen Bemühungen zur Weiterentwicklung von Methoden zur Durchführung von Projekten.
- Bewilligung von JI/CDM-Projekten
· Regierungen der Partnerländer sind angehalten, Projekte zu bewilligen, wenn sie den internationalen Regeln und den Kriterien des österreichischen JI/CDM-Programms entsprechen.
- Projekttypen
· Auflistung aller in Frage kommenden Projekttypen und Projektkategorien gemäß den Richtlinien für das österreichische Programm.
- Koordination zwischen den Partnerländern
· Definition von Ansprechstellen in den Partnerländern.
- Bedingungen für das Inkrafttreten und Annullieren des MoUs
Zu Frage 4:
Grundsätzlich sind „Memoranda of Understanding” als bilaterale politische Absichtserklärung und nicht als rechtsverbindlicher Vertrag zu werten. Sie ersetzen keinesfalls die konkreten Vertragsabschlüsse zu einzelnen JI/CDM-Projekten.
Ein „Memorandum of Understanding“ stellt keine Voraussetzung für die Durchführung von JI/CDM-Projekten dar. Es dient aber der größeren Investorsicherheit, soll die Abwicklung von Projekten vereinfachen und bedeutet auch ein positives politisches Signal zur bilateralen Zusammenarbeit im Klimaschutz. Von zentraler Bedeutung ist dabei v.a. die im MoU zum Ausdruck gebrachte grundsätzliche Bereitschaft eines Gastlandes, Emissionsreduktionseinheiten (ERUs), die einem Teil seiner zugeteilten Menge laut Kyoto-Protokoll entsprechen, an ein anderes Land abzutreten.
Zu Frage 5:
Die MoUs werden grundsätzlich im Rahmen der Kooperation zwischen den zuständigen Ministerien betreut. Bezüglich der Überprüfung einzelner Projekte wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3410/J verwiesen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die MoUs als bilaterale politische Absichtserklärung legen prinzipiell die zwischenstaatliche Kooperation fest, Konsequenzen sind nicht vorgesehen.
Der Bundesminister: