3254/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0198-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 11. DEZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Oktober 2009, Nr. 3410/J, betreffend

Soziale Standards von JI/CDM-Programmen

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2009, Nr. 3410/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Projekte mit entsprechenden Ankaufsverträgen im Rahmen des JI/CDM-Programms laufen derzeit in folgenden Ländern:

China, Ägypten, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Indien, Lettland, Brasilien, Ukraine, Estland, Israel, Malaysien, Madagaskar, Kolumbien, Republik Korea, Papua Neuguinea, Thailand, Neuseeland und Russland.

 

Projekte mit Beteiligung österreichischer Unternehmen werden in folgenden 13 Ländern durchgeführt: Indien, Ungarn, Ägypten, Bulgarien, Kolumbien, China, Israel, Malaysien, Estland, Thailand, Madagaskar, Tschechien und Russland.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Das österreichische Programm hat von Beginn an sozioökonomische und umweltrelevante Kriterien im Prüfschema der Projekte inkludiert. Dies ist in entsprechenden Richtlinien festgehalten. Diese Aspekte werden in den Kommissionssitzungen eingehend diskutiert und sind daher integraler Bestandteil der Beschlüsse.

 

Zusätzlich verpflichtet sich jeder Projektpartner des österreichischen JI/CDM-Programms, in Anlehnung an die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, die dort gesetzten Standards einzuhalten, beispielsweise:

·         Eliminierung aller Arten von Zwangsbeschäftigung,

·         Möglichkeit der Vertretung von Angestellten in Gewerkschaften,

·         jegliche Vermeidung von Diskriminierung,

·         Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen.

 

Zu Frage 4:

 

Die Einhaltung der sozialen Standards ist Teil der vertraglichen Vereinbarung. Österreich ist berechtigt, bei Angabe etwaiger falscher Information durch den Projektpartner zum Projekt, den Ankaufsvertrag zu kündigen. Die Projekte können jederzeit vor Ort besichtigt und überprüft werden. Weiters übernehmen die Projektpartner durch den Vertrag regelmäßige Berichtspflichten.

 

Zu Frage 5:

 

Als Teil des internationalen Validierungsprozesses werden alle JI/CDM-Projekte von akkreditierten Institutionen verpflichtend vor Ort besichtigt und geprüft, um u.a. den Beitrag des Projekts zur Emissionsreduktion und zur nachhaltigen Entwicklung des Landes sicherzustellen.

 


Zu Frage 6:

 

In den Ankaufsverträgen des JI/CDM-Programms wird prinzipiell festgehalten, dass bei vorsätzlicher Angabe falscher Information über das Projekt seitens des Projektpartners der Ankaufsvertrag von österreichischer Seite gekündigt werden kann.

 

Zu Frage 7:

 

Bis dato ist dies nicht vorgekommen.

 

Der Bundesminister: