3264/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Textfeld:  Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0195-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 11. DEZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2009, Nr. 3458/J, betreffend Liegenschaftsbestand sowie

der Liegenschaftstransaktionen der Österreichischen Bundesforste AG im

Burgenland

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Oktober 2009, Nr. 3458/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Der Liegenschaftsbestand der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) im Burgenland betrug zum 31.12.2007 13.573.190 m².

 

Zu Frage 2:

 

Der Liegenschaftsbestand der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) im Burgenland betrug zum 31.12.2008 13.573.190 m².

 

Zu Frage 3:

 

Der Liegenschaftsbestand der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) im Burgenland betrug zum 30.9.2009 13.576.563 m². [1]

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 (Stichtag 30.9.2009) wurden im Burgenland keine Liegenschaftstransaktionen abgewickelt.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

 

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 (Stichtag 30.9.2009) wurden im Burgenland keine Verkäufe vorgenommen.

 

Zu den Fragen 13 bis 18:

 

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 (Stichtag 30.9.2009) wurden im Burgenland keine Ankäufe vorgenommen.

 

Zu den Fragen 19 bis 39:

 

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 (Stichtag 30.9.2009) wurden keine Verkäufe durchgeführt und daher keine Erlöse erzielt.

 

Grundsätzlich wird mit der Vertragsgestaltung auf Basis des Vertragsmusters der Bundes­forste im Regelfall ein Vertragsnotar der ÖBf AG beauftragt. In seltenen Ausnahmefällen wird dem Wunsch des Käufers nachgekommen, und der Vertrag durch einen von ihm nominierten Notar oder Anwalt, jedoch ebenfalls auf Basis des bundesforstlichen Vertragsmusters erstellt. Für die ÖBf AG fallen grundsätzlich keine Kosten an.

 

Zu den Fragen 40 bis 45:

 

Es bestehen keine konkreten Verkaufsabsichten.

 

 

Der Bundesminister:

 



[1] Die Zahlen für An- und Verkäufe werden nach beidseitiger Unterfertigung der Kaufverträge erhoben. Der Besitzstand wird jeweils nach Verbücherung allfälliger Zu- und Abgänge aktualisiert. Wegen der zeitlichen Verschiebung dieser beiden Erhebungstermine können scheinbare Unterschiede in der Zahlenentwicklung bestehen.