3268/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 10. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0346-IK/1a/2009

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3279/J betreffend „Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds“, welche die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 15. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 7 und 8 der Anfrage:

 

Aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) als zentralem Instrument der österreichischen Familienpolitik werden wichtige familien- und gesellschaftspolitische Leistungen finanziert. In seiner über Jahrzehnte gehenden Entwicklung sind zur primären Zweckbestimmung eines Lastenausgleiches für Eltern mit Kindern auch Elemente eines Leistungsausgleiches hinzugekommen. Dadurch haben sich auch komplexere finanzielle Dimensionen ergeben.

 

Betreffend die Finanzierungsstruktur des FLAF wurde bereits im Jahr 2008 ein wesentlicher Schritt gesetzt. Mit Juni 2008 wurde die im Rahmen des FLAF bis dahin bestehende Selbstträgerschaft abgeschafft.

 

Zur Evaluierung des FLAF, wie sie im Regierungsprogramm angesprochen ist, ist geplant, die bereits geleisteten Vorarbeiten auch im Sinne einer Detailanalyse weiterzuführen. Dabei wird auch der Bereich der sogenannten Fremdleistungen zu berücksichtigen sein.

 

In der Folge ist angedacht, diese Überlegungen auch mit dem Bundesministerium für Finanzen zu erörtern.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Österreich hat bei der Familienförderung im europäischen Vergleich einen besonders hohen Standard, wobei durch den FLAF rund € 6,2 Milliarden für die Familien bereit gestellt werden. Geldleistungen wie die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld und Sachleistungen wie die Schüler/Lehrlingsfreifahrten und Schulbücher haben die wichtige Funktion, die wirtschaftlichen Belastungen, die die Erziehung und Betreuung von Kindern verursachen, zu vermindern und auch den Stellenwert familiärer Leistungen zu bekräftigen. Der Sicherung dieses hervorragenden Standards kommt zentrale Bedeutung zu.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Den Steuerbereich betreffende Belange fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Finanzen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Entlastung des Faktors Arbeit sieht das Regierungsprogramm eine Prüfung von Optionen der Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit als Alternative zu einer vorrangig auf Löhne und Gehälter ausgerichteten Finanzierungssystematik vor. Eine derartige Prüfung kann zweckmäßiger Weise nicht isoliert im Hinblick auf den FLAF durchgeführt werden.