327/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0249-III/4a/2008 |
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Wien, 23. Jänner 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 294/J-NR/2008 betreffend Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes durch das BMUKK, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 27. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Eingangs sei darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof seit einiger Zeit dazu übergegangen ist, mit Empfehlungen versehene Prüfungsgegenstände einer regelmäßigen (meist zweijährigen) Folgeüberprüfung zu unterziehen, auch wenn die im (Vor-)Bericht ausgesprochenen Empfehlungen realistischerweise eines längeren Umsetzungshorizontes bedürfen (sic „Follow-up-Überprüfung Lehrerfortbildung, Reihe Bund 2008/11“).
Grundsätzlich ist anzumerken, dass alle angesprochenen Empfehlungen (im Sinne einer Entwicklungsrichtung) nicht jeweils singulär zu betrachten sind und auch im Sinn einer qualitätsvollen Herangehensweise nicht als rasche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden können. Um ein zukunftsorientiertes und nachhaltig wirksames Qualitätssystem einführen zu können und um ein solches handelt es sich bei den geforderten Maßnahmen, braucht es fundiert angelegte Entwicklungsprozesse, die auch Zeit benötigen. Teile der Empfehlungen lassen sich ohne begleitende Lehrerdienstrechtsänderungen nicht verantwortlich umsetzen und bedürfen entsprechender Vorläufe einschließlich der erforderlichen Gespräche mit den Dienstnehmervertretern.
Die Pädagogischen Hochschulen waren zum Zeitpunkt der Prüfung im Februar 2008 gerade einmal vier Monate in Funktion und noch in den Aufbauprozessen begriffen. Die verpflichtend an den Pädagogischen Hochschulen einzurichtenden qualitätssichernden Maßnahmen benötigen daher noch etwas Zeit, um erste datenbasierte Ergebnisse liefern zu können. Dazu kann sicherlich auch das derzeit für den Bereich der Fort- und Weiterbildung in Implementierung begriffene System PH-Online mit dem angeschlossenen Tool des Dienstauftragsverfahren (DAV) seinen Beitrag leisten, das ab Beginn des kommenden Studienjahres flächendeckend im Einsatz sein wird.
Zu Frage 3:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird an der Verbesserung der Effektivität von Fortbildungsmaßnahmen laufend gearbeitet. Angesichts vorhandener Quantitäten und bestehender großer Unterschiede hinsichtlich Anforderungen, Ausprägungen und Bedürfnissen ist jedoch ein maßvolles und gezieltes Vorgehen im Bereich der Prioritätssetzungen des Ressorts vorrangig.
Zu Frage 4:
Es wird zu bedenken gegeben, dass Evaluierungen aller Angebote umfangreiche finanzielle Mittel erfordern, ohne dass diese Ausgaben über erwünschte Teilbereiche Maßnahmen ableitbar erscheinen ließe. Demgegenüber finden regelmäßige Erhebungen des Zustimmungsgrades der Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Die Verbindung von Segmenten der Angebote mit direkten Unterrichtsauswirkungen soll jedoch Gegenstand zielgenauerer Untersuchungen sein, die erst wissenschaftlich spezifiziert und methodisch konzipiert werden müssen.
Zu Frage 5:
Die Grundlagen und Richtlinien für die Qualitätssicherung bei Vortragenden (und auch bei pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Pädagogischen Hochschulen) im Bereich der Lehrkräftefort- und -weiterbildung wurden im Rundschreiben Nr. 20/2007 verankert. Eine diesbezügliche Umsetzung benötigt naturgemäß auch Zeit (vgl. auch Fragen 1 und 2).
Zu Frage 6:
Ja, Planungsanweisungen für besuchsattraktive Angebote in den unterrichtsfreien Zeiten existieren und werden mit zunehmendem Controlling seitens der Dienstgeber im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und in den Landesschulräten durchgeführt. Planungsforen mit den Landesschulräten und den Pädagogischen Hochschulen wurden eingerichtet, um Richtlinien effizienter nachverfolgen zu können. Weiters wurden budgetsteuernde Maßnahmen bei längerfristigen Weiterbildungsvorhaben angesetzt.
Mit der Dienstrechts-Novelle 2007, BGBl. I Nr. 53, wurde mit Wirksamkeit zum 1. Oktober 2007 die Heranziehung des Lehrpersonals an den Pädagogischen Hochschulen zur Unterrichtserteilung in Lehrgängen auch in Ferialzeiten vorbehaltlich der Zustimmung der betreffenden Lehrerin bzw. des betreffenden Lehrers vorgesehen. Weiterreichende Überlegungen zur Intensivierung der Fortbildungsaktivitäten in den Ferialzeiten sind einem für das Lehrpersonal an den Pädagogischen Hochschulen zu schaffenden neuen Dienstrecht vorbehalten.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.