3276/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/423-PMVD/2009                                                                                  14. Dezember 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2009 unter der Nr. 3206/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "bleibt Militärspital weiter in Innsbruck" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die erste Teilfläche der Eugen-Kaserne wurde um 1,91 Mio. Euro an die Eugen Park Immobilienerrichtungsgesellschaft mbH, die zweite Teilfläche um 13,08 Mio. Euro an die Stadt Innsbruck verkauft.

Zu 3:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden die geschätzten Errichtungskosten ursprünglich mit rund 11,3 Mio. Euro veranschlagt.


Zu 4:

Die Erlöse stehen für Investitionen im Rahmen der Bundesheerreform 2010 zur Verfügung.

Zu 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es keine diesbezüglichen Verträge.

Zu 6:

Entfällt.

Zu 7:

Die internen Planungen bzw. Bearbeitungen erfolgten im Rahmen der Geschäftseinteilung meines Ressorts. Für die Erstellung einer externen Studie wurden 5.700 Euro aufgewendet.

Zu 8, 14 u.26:

Die diesbezüglichen Informationen ergingen am 6. Oktober 2009. Zudem informierte nach den mir vorliegenden Informationen der Militärkommandant von Tirol noch am selben Tag den Büroleiter von Landeshauptmann Platter.

Zu 9 bis 12 und 28:

Unmittelbar nach Übermittlung des Prüfungsergebnisses, im Mai diesen Jahres durch den Rechnungshof, wurden erforderliche Maßnahmen eingeleitet.

Zu 13:

Am 2. Oktober 2009.

Zu 15 bis 17:

Ein Rechtsanspruch auf eine Verlegung des Militärspitals von Innsbruck nach Schwaz besteht nicht.

Zu 18 bis 20:

Die Frage, ob und in welcher Höhe allfällige Folgekosten entstehen könnten, lässt sich derzeit nicht beantworten.


Zu 21 bis 25:

Die zwingend notwendige Instandhaltung von Gebäuden zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebes erfolgt permanent. Der sich durch die getroffenen Maßnahmen verändernde Finanzmittelbedarf wird in die aktualisierten baulichen Planungen aufgenommen werden, wobei die Bedeckung allfälliger Bauvorhaben im Rahmen der Erstellung des jährlichen Bauprogramms nach Maßgabe der verfügbaren Mittel erfolgt.

Zu 27:

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird die Frundsberg-Kaserne auch weiterhin militärisch genutzt werden.

Zu 29:

Entfällt.

Zu 30:

Hiezu ist festzustellen, dass die getroffene Entscheidung sich nicht gegen die angeführten Interessen richtet, da primär die Sicherstellung erforderlicher Leistungen im Vordergrund steht, und Standortfragen sekundär zu behandeln sind. Die sänitätsdienstliche Versorgung der Tiroler Soldatinnen und Soldaten bleibt auch weiterhin unverändert gut gewährleistet. Gleichfalls kann die Tiroler Bevölkerung darauf vertrauen, dass das Österreichische Bundesheer wie bisher – wann immer es notwendig ist – Schutz und Hilfe leisten wird.