3277/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


                                                        MAG. NORBERT DARABOS                          

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/424-PMVD/2009                                                                                  14. Dezember 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2009 unter der Nr. 3209/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Überprüfung Panzerhaubitzen des Typs M 109" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Da nähere Auskünfte zu dieser Frage Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer Beantwortung Abstand nehme.


Zu 2 bis 5, 10 und 11:

Zunächst ist festzuhalten, dass seit Einführung des Waffensystems „Panzerhaubitze M-109 (PzHM109)“ in den Jahren 1998 und 1999 die Geschütze nach den geltenden Richtlinien und Vorschriften einer permanenten Überprüfung und Wartung unterzogen werden. Im Konkreten sind drei Fristen zu beachten. Die erste Frist ist der technische Dienst, der monatlich bzw. bei Bedarf, dies bedeutet vor jedem Scharfschießen, durch den jeweiligen Truppenkörper wahrgenommen wird. Bei dieser Überprüfung werden alle schießtechnischen Elemente (Verschluss, Ansetzer, Rohr etc.) ebenso wie Hydraulikteile, elektrische Teile und Anbauteile überprüft und gewartet. Wenn sicherheitsrelevante oder technische Mängel festgestellt werden, wird das Geschütz als nicht feldverwendungsfähig deklariert und instandgesetzt. Die zweite Frist ist alle sechs Monate angesetzt und deckt sich mit den Inhalten der ersten Frist. Die dritte Frist findet alle 24 Monate bzw. nach 5.000 Litern Kraftstoffverbrauch statt und beinhaltet eine komplette Inspektion der PzHM109 durch den jeweiligen Truppenkörper. Alle Tätigkeiten und durchgeführten Maßnahmen am Geschütz werden festgehalten. Es ist daher bei jedem Geschütz nachvollziehbar, was repariert, getauscht oder instandgesetzt wurde.

Am Tag des Unfalles (7. Oktober 2009) wurde eine Untersuchungskommission des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport eingesetzt, die unverzüglich mit der Überprüfung des Vorfallsgeschützes begonnen hat. Eine Überprüfung aller Geschütze wurde nicht angeordnet, da nach Erkenntnissen der Untersuchungskommission eine technische Fehlfunktion des Geschützes der PzHM109 auszuschließen war und eine Über­prüfung nach den oben angeführten Kriterien automatisch vorgesehen ist. Dementsprechend können alle übrigen PzHM109 zu Übungszwecken herangezogen werden. Zu bemerken ist weiters, dass es sich beim Waffensystem PzHM109 um ein Gerät handelt, welches sich waffen-, edv- aber auch sicherheitstechnisch auf zeitgemäßem Stand befindet.

Zu 6 bis 9:

In der 47. Kalenderwoche hat am Truppenübungsplatz Allentsteig eine Übung mit Truppen­einheiten, die mit PzHM109 ausgerüstet sind, stattgefunden. Im Hinblick auf den besagten Vorfall, wurden sowohl die in diesem Zusammenhang in Verwendung stehenden Zünder als auch Granaten als Vorsichtsmaßnahme gesperrt. Somit hat bei dieser Übung kein Schießen im scharfen Schuss stattgefunden.