3278/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegeneheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen
haben am 15. Oktober 2009 unter der Zl. 3253/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend den „österreichischen
Auslandskatastrophenfonds“gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) wird vom Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten verwaltet. Über die Verwendung der Mittel des Fonds
entscheidet in jedem einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung.

Zu Frage 2:

Die ADA kann AKF-Mittel nicht selbst zur Finanzierung von Projekten im Falle von
Katastrophenfällen bzw. humanitären Krisen verwenden, da über die Verwendung der Mittel
des Fonds in jedem einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung entscheidet.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Im Jahr 2009 wurde bisher für die Katastrophenfalle bzw. die humanitären Krisen in Gaza
(katastrophale humanitäre Lage nach den israelischen Angriffen), Sri Lanka (humanitäre
Situation in den Flüchtlingslagern nach den Kämpfen zwischen der srilankesischen Armee
und der LTTE), Bhutan (Überflutungen nach Zyklon), Burkina Faso (Überschwemmungen
nach schweren Regenfällen), Indonesien (Erdbeben) und den Philippinen (Zyklone mit
schweren Überschwemmungen) die Bereitstellung von Mitteln aus dem AKF beantragt und
von der Bundesregierung genehmigt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Wesensmerkmal von Katastrophen ist ihre Unvorhersehbarkeit. Für 2010 können keine
Angaben gemacht werden, da die Bereitstellung von Mitteln aus dem AKF immer aus Anlass
akuter Katastrophenfälle erfolgt.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Bei der Vergabe der finanziellen Mittel aus dem AKF ist das wichtigste Kriterium auf welche
Art und Weise im konkreten Fall am raschesten und wirksamsten humanitäre Hilfe geleistet
werden kann.

Die Abwicklung der bis dato bereitgestellten finanziellen Mittel erfolgt/e bei der Hilfe für
Gaza durch die ADA mit dem Hilfswerk der VN für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) als
Vertragspartner, bei der humanitären Hilfe für Sri Lanka durch die ADA mit der Diakonie
Austria als Vertragspartner und der Hilfe für Bhutan ebenfalls durch die ADA mit der
Regierung von Bhutan als Vertragspartner. Bei der humanitären Hilfe für Burkina Faso wird
der österreichische Beitrag den Vereinten Nationen zum „Hilfsappell Burkina Faso 2009“zur
Verfügung gestellt.

Für die Philippinen und Indonesien soll die Hilfe im Wege österreichischer
Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung gestellt werden.

Die Koordination zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA), der ADA und anderen Ministerien erfolgt jeweils im Rahmen der
Erstellung der entsprechenden Ministerratsvorträge.

Zu Frage 11:

Gemäß § 53 BHG können mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen die im
laufenden Finanzjahr nicht in Anspruch genommenen bzw. zur Auszahlung gelangten Mittel
aus dem Hilfsfonds einer Rücklage zugeführt und in späteren Finanzjahren ausgegeben
werden.