3278/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegeneheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 15. Oktober 2009 unter der Zl. 3253/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend den „österreichischen
Auslandskatastrophenfonds“gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Auslandskatastrophenfonds (AKF) wird vom
Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten verwaltet. Über die Verwendung der Mittel
des Fonds
entscheidet
in jedem einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung.
Zu Frage 2:
Die ADA kann
AKF-Mittel nicht selbst zur Finanzierung von Projekten im Falle von
Katastrophenfällen
bzw. humanitären Krisen verwenden, da über die Verwendung der Mittel
des
Fonds in jedem einzelnen Katastrophenfall die Bundesregierung
entscheidet.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im
Jahr 2009 wurde bisher für die Katastrophenfalle bzw. die humanitären
Krisen in Gaza
(katastrophale humanitäre Lage nach den israelischen Angriffen), Sri Lanka
(humanitäre
Situation
in den Flüchtlingslagern nach den Kämpfen zwischen der
srilankesischen Armee
und der LTTE), Bhutan (Überflutungen nach Zyklon), Burkina Faso
(Überschwemmungen
nach
schweren Regenfällen), Indonesien (Erdbeben) und den Philippinen (Zyklone
mit
schweren
Überschwemmungen) die Bereitstellung von Mitteln aus dem AKF beantragt und
von der Bundesregierung genehmigt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Wesensmerkmal
von Katastrophen ist ihre Unvorhersehbarkeit. Für 2010 können keine
Angaben
gemacht werden, da die Bereitstellung von Mitteln aus dem AKF immer aus Anlass
akuter Katastrophenfälle erfolgt.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Bei
der Vergabe der finanziellen Mittel aus dem AKF ist das wichtigste Kriterium
auf welche
Art und Weise im konkreten Fall am raschesten und wirksamsten humanitäre
Hilfe geleistet
werden
kann.
Die
Abwicklung der bis dato bereitgestellten finanziellen Mittel erfolgt/e bei der
Hilfe für
Gaza durch die ADA
mit dem Hilfswerk der VN für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) als
Vertragspartner, bei der humanitären
Hilfe für Sri Lanka durch die ADA mit der Diakonie
Austria als Vertragspartner und der Hilfe für Bhutan ebenfalls durch die
ADA mit der
Regierung von Bhutan als Vertragspartner. Bei der humanitären Hilfe
für Burkina Faso wird
der österreichische Beitrag den
Vereinten Nationen zum „Hilfsappell Burkina Faso 2009“zur
Verfügung gestellt.
Für die
Philippinen und Indonesien soll die Hilfe im Wege österreichischer
Nichtregierungsorganisationen
zur Verfügung gestellt werden.
Die
Koordination zwischen dem Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten
(BMeiA), der ADA und anderen Ministerien erfolgt jeweils im Rahmen der
Erstellung der entsprechenden Ministerratsvorträge.
Zu Frage 11:
Gemäß
§ 53 BHG können mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen
die im
laufenden
Finanzjahr nicht in Anspruch genommenen bzw. zur Auszahlung gelangten Mittel
aus
dem Hilfsfonds einer Rücklage zugeführt und in späteren
Finanzjahren ausgegeben
werden.