3283/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2009 unter der Zahl 3205/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Federdruck-Pistolen (Kinder-Softguns) als Spielzeug“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Auf die auf Grund des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1996, erlassene Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über das Inverkehrbringen von schusswaffenähnlichen Produkten (Schusswaffenähnliche ProdukteV) wird hingewiesen.
Zu Frage 5:
Das Waffengesetz 1996 idgF. berücksichtigt in angemessener Weise sowohl die Interessen der Befürworter als auch der Gegner des privaten Waffenbesitzes. Diese Ausgewogenheit soll auch bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle und des Erwerbs und des Besitzes von Waffen angestrebt werden.