3284/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2009 unter der Zahl 3208/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit auf Österreichs Bahnhöfen und in Zügen der ÖBB" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Problematik von Diebstählen und anderen Kriminalitätsphänomenen auf Österreichs Bahnhöfen und in Zügen ist dem Bundesministerium für Inneres bekannt.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Erkenntnissen aus dem Aktenanfall und Informationen der ÖBB zufolge konnte allgemein keine steigende Kriminalität auf Österreichs Bahnhöfen und in Zügen festgestellt werden.

Insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten auf dem internationalen Transitstreckennetz (wie beispielsweise Bahnhöfe) wurden die Überwachungsdichte und der Kontrolldruck in den letzten Jahren unter Berücksichtigung der Veränderungen der Verkehrsströme und der  spezifischen Lagebilder nach Maßgabe der vorhandenen Personalressourcen angepasst.


Zu Frage 9:

Den maßgeblichen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres ist diese Statistik bekannt.

 

Zu Frage 10:

Da im Bundesministerium für Inneres keine solche Statistik geführt wird, kann auch kein Vergleich mit der ÖBB-Statistik vorgenommen werden.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Es gibt eine traditionell sehr gute Zusammenarbeit mit den ÖBB, die nun auch in einem Kooperationsvertrag festgelegt wurde, der den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit regelt. Bisher konnten mit anlassbezogenen Besprechungen und Arbeitsgruppen Sicherheitsprobleme gemeinsam gelöst werden.

 

Zu den Fragen 16 bis 18:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß § 52 B-VG.

 

Zu Frage 19:

Nein.