3289/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       Dezember 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0195-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3250/J vom 15. Oktober 2009 der Abgeordneten Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Hier wurden im angefragten Zeitraum 470 Kontrollen durchgeführt.

 

Zu 2.:

Im Zuge der oben angeführten Einsätze wurden im Bereich Walserberg Autobahn insgesamt 16 PKW kontrolliert. 454 Kontrollen im Bereich Walserberg Autobahn und im Bereich Saalbrücke betrafen LKW oder Busse.


Hierbei wurden im Anfragezeitraum in insgesamt 43 Fällen Zollstrafen und in 16 Fällen Verwaltungsstrafen nach dem Güterbeförderungsgesetz bzw. Abfallwirtschaftsgesetz verhängt:

2007: 18 Zollstrafen, 8 Verwaltungsstrafen

2008: 16 Zollstrafen, 2 Verwaltungsstrafen

2009:   9 Zollstrafen, 6 Verwaltungsstrafen

 

Zu 3.:

Im Zusammenhang mit diesen Kontrollen wurden Geldstrafen durch die Zollbehörde in Höhe von € 2.068,--, eine Zollstrafe im Zuge einer Tatbeschreibung in Höhe von € 8.500,--, Verwaltungsstrafen nach dem Güterbeförderungsgesetz in Höhe von € 8.335,-- und nach dem Abfallwirtschaftsgesetz in Höhe von € 1.490,-- verhängt.

 

Zu 4.:

Der zeitliche Aufwand belief sich auf ca. 300 Stunden (2007 117 Stunden, 2008 70 Stunden und 2009 113 Stunden).

 

Zu 5.:

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Wechsel der Zollwachebeamten in das Bundesministerium für Inneres bezieht. Mit Auflösung der Zollwache im Bundes-ministerium für Finanzen zum 1. Mai 2004 wechselten im Bundesland Salzburg von 65 Zollwachebeamten 17 in das Bundesministerium für Inneres. Im gesamten Bundesgebiet wechselten mit der EU-Osterweiterung ca. 1.100 Zollwachebedienstete vom Finanz- in das Innenressort.

 

Zu 6. und 7.:

Die Verwaltung, eine allfällige Nachnutzung, die Vermietung oder Verpachtung von ehemals von der Finanz- und Zollverwaltung genutzten und gemieteten Liegenschaften fallen in das operative Geschäftsfeld der Bundesimmobiliengesellschaft mbH oder der ASFINAG.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen sind keine eventuell in diesem Zusammenhang erzielten Erträge aus Vermietung und Verpachtung durch die Bundesimmobilien-gesellschaft mbH oder durch die ASFINAG bekannt.


Zu 8. bis 10.:

Im Rahmen der bestehenden Mietverhältnisse zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, der Bundesimmobiliengesellschaft mbH oder der ASFINAG erfolgt keine Nutzung von Liegenschaften durch Dritte.

 

Da – wie bereits erwähnt – die Verwaltung, eine Nachnutzung, die Vermietung oder Verpachtung von Liegenschaften in diesem Zusammenhang in das operative Geschäftsfeld der Bundesimmobiliengesellschaft mbH oder der ASFINAG fallen, ergeben sich für das Bundesministerium für Finanzen auch keine Formen einer Sonderverwaltung.

 

Da die Bundesimmobiliengesellschaft mbH bzw. die ASFINAG im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit auch das wirtschaftliche Risiko tragen, entstehen dem Bundesministerium für Finanzen weder Verwaltungskosten noch andere Kosten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.