3292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       Dezember 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0191-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3261/J vom 15. Oktober 2009 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 4.:

Wie bereits in zahlreichen schriftlichen parlamentarischen Anfragen dargelegt und zuletzt anlässlich der Beantwortung der dringlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3357/J vom 21. Oktober 2009 nochmals ausgeführt, beauftragte das Bundesministerium für Finanzen die Agentur Hochegger seit dem Jahr 2000 mit Projekten in der Höhe einer Gesamtsumme von
€ 3.013.592,--, wobei die letzten Zahlungen im Jahr 2003 verbucht wurden.

 

In diese Summe fallen insbesondere Leistungen der PR-Beratung für Öffentlichkeitsinformation zu finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen und zur Budgetsanierung sowie die Informationskampagne für Klein- und Mittelunternehmen.

 

Die Thematik rund um den finanz- und wirtschaftspolitischen Bereich ist sehr umfangreich und vor allem fachspezifisch. Um professionelle und punktgenaue Informationsarbeit durchführen zu können, ist es üblich, externe Kommunikationsagenturen beizuziehen. So wird es möglich, komplexe Themenbereiche neu aufzubereiten und so darzustellen, dass sie von der Bevölkerung verstanden und wahrgenommen werden. Kommunikationsmaßnahmen erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn sie von der betreffenden Zielgruppe auch tatsächlich aufgenommen werden. Da das Bundesministerium für Finanzen sehr häufig alle Bürgerinnen und Bürger – also eine sehr breite Zielgruppe – mit seinen Informationstätigkeiten ansprechen muss, ist die Unterstützung durch Kommunikationsexperten unerlässlich.

 

Die Agentur Hochegger hat die vertraglichen vereinbarten Leistungen stets erfüllt, die Zusammenarbeit gestaltete sich stets professionell.

 

Zu 3.:

Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der jeweils geltenden Fassung wurden bei der Vergabe der Aufträge eingehalten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.