3295/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 15. Oktober 2009 unter der Zahl 3270/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Betrug und Wirtschaftskriminalität in Österreichs Unternehmen“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine einheitliche Definition von „Wirtschaftskriminalität“ existiert in Österreich nicht. Je nach Interessenslage wird dieser Begriff unterschiedlich definiert. Die Kriminalstatistik trifft bei den Opfern keine Unterscheidung zwischen juristischen und natürlichen Personen, wobei hinzuweisen ist, dass auch natürliche Personen mit einem Unternehmen am Wirtschaftsleben teilnehmen können.

Das Strafgesetzbuch kennt auch keinen Abschnitt mit  Bezug auf Wirtschaftsdelikte, sondern spricht allgemein von „Strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen“, die im wesentlichen auch alle jene Delikte erfassen, die nach dem Schutzzweck auch die Wirtschaft betreffen können.

Die Wirtschaftskriminalität zeichnet sich durch die Formenvielfalt aus, die ständig Veränderungen unterworfen ist und sich auch auf die unterschiedlichsten Branchen bezieht. Eine gesonderte Erfassung aller auftretenden Formen von Wirtschaftskriminalität und nach Branchen erfolgt nicht.


Zu den Fragen 2 und 3:

Sowohl im Bundeskriminalamt als auch in den Landeskriminalämtern wurden Einheiten eingerichtet, die sich mit der Bekämpfung der  Wirtschafts- und Finanzkriminalität befassen. In diesen Einheiten arbeiten auf Finanzermittlungen und Wirtschaftsdelikte spezialisierte Beamtinnen und Beamte in den Bereichen Betrug, Fälschung und Geldwäsche.

 

Das Bundeskriminalamt arbeitet mit der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKÖ) eng zusammen und es werden anlassbezogen auch immer wieder Warnmitteilungen über die WKÖ den betroffenen Branchen übermittelt. Weiters stellt das Bundeskriminalamt häufig  Vortragende bei Veranstaltungen der Wirtschaftskammer.

Im Bereich der Geldwäsche erfolgen regelmäßig Sensibilisierungsveranstaltungen in Kooperation mit der WKÖ. Seit 2009 besteht überdies eine enge Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Inneres und der WKÖ.

 

Mit einzelnen Sparten der WKÖ werden verschiedene Projekte durchgeführt, wie z.B. Sicherheit für den Handel, Sicherheit für Banken, SMS – Informationen für Handel, Tankstellen und Taxilenker.

 

Zu Frage 4:

Die internationale Vernetzung der Wirtschaft, die weltweite Finanzkrise, der verschärfte Wettbewerb und der Zwang zu finanziellen Einsparungen in  Unternehmen lässt eine weitere Zunahme bei den „Wirtschaftsdelikten“ erwarten. Aus diesem Grund wurde in diesem Jahr auch eine enge Kooperation mit der WKÖ vereinbart, um die Prävention zu forcieren. Darüber hinaus sind auch die Schulungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu forcieren.

 

Zu Frage 5:

Gerade im Bereich der Organisationsdelikte sind Whistleblower ein geeignetes Instrument zur Aufklärung. Dies gilt auch für den Bereich der Wirtschaftskriminalität, sofern sie mit Organisationsdelikten einhergehen.

 

Zu Frage 6:

Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität ist eine Erweiterung der Rechtsinstrumentarien auf europäischer Ebene geboten.

Beispielhaft seien hier ein europäischer Hausdurchsuchungsbefehl und eine europäische Überwachung der Telekommunikation analog dem europäischen Haftbefehl sowie eine rasche Umsetzung der EU Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung genannt.