3297/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  15. Dezember 2009

GZ: BMG-11001/0302-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3274/J/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3:

Ja, ich teile die Schlussfolgerungen des zitierten Experten. Ein sinnvoller Weg, den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, ist die Festlegung verstärkter amtlicher Kontrollen bestimmter Lebensmittel bereits beim Import nach Österreich bzw. in die Europäische Gemeinschaft, um Lebensmittel, die nicht den europäischen Standards entsprechen, erst gar nicht auf den europäischen Markt zu bringen.

 

Europaweit wurde bereits insbesondere mit der „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 …zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes…“ und der „Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts…“ die Basis für verstärkte Importkontrollen geschaffen.

So ist in der erstgenannten Verordnung die Erlassung von Sofortmaßnahmen festgelegt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Lebensmittel, das aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt wird, wahrscheinlich ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellt. Diese Sofortmaßnahmen können die Aussetzung der Einfuhr oder die Festlegung besonderer Bedingungen für den Import des fraglichen Lebensmittels beinhalten.

Auf Basis dieser Bestimmung wurden schon zahlreiche Entscheidungen über Importverbote bzw. Bedingungen für die Einfuhr erlassen.
Exemplarisch möchte ich nennen:

- im Zusammenhang mit dem Nachweis von Melamin (zusätzlich zu den nachfolgend angeführten Regelungen hinsichtlich grenztierärtzlich kontrollpflichtiger Sendungen) ein Importverbot von aus China stammenden Milch oder Milcherzeugnisse enthaltenden Erzeugnissen, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind und eine Untersuchung aller Sendungen von Lebensmitteln aus China, die Milch enthalten (alles unabhängig vom Anteil der/des zugesetzten Milch(erzeugnisses);
- im Zusammenhang mit einer möglichen Aflatoxinbelastung z. B. das Beibringen von Gesundheitszeugnissen und Analysenergebnissen aus den Exportländern und die Untersuchung der Sendungen vor der Verzollung bei Erdnüssen aus China und Ägypten, Pistazien aus dem Iran oder der Türkei;

Auf Basis der genannten Verordnung über amtliche Kontrollen wurde die „Verordnung (EG) Nr. 669/2009 …im Hinblick auf verstärkte Kontrollen bei der Einfuhrbestimmter …Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs…“erlassen, die mit 25. Jänner 2010 in Kraft tritt. Die Verordnung sieht im Wesentlichen vor, dass Sendungen bestimmter Lebensmittel an der Eintrittstelle in die EU Kontrollen und Analysen auf bestimmte Stoffe zu unterziehen sind, bevor sie in den freien Warenverkehr überführt werden können.

Die Liste der betroffenen Lebensmittel wird auf Basis der Meldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF), von Berichten des Lebensmittel- und Veterinäramts und von Drittländern, des Informationsaustausches zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie auf Basis wissenschaftlicher Bewertungen erstellt und regelmäßig – zumindest vierteljährlich - aktualisiert.

Die Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, ist derzeit bereits umfassend geregelt. Sie erfolgt ausnahmslos an der Außengrenze der EG. Die Kontrollpflicht ist durch die VO (EG) Nr. 2007/275/EG festgelegt. Die Drittstaaten, die Bescheinigungsmuster und die Erzeugungsbetriebe in den Drittstaaten, sowie die anerkannten Rückstandsüberwachungspläne sind durch EG-Recht festgelegt. Auch der Vorgang bei der Grenzkontrolle ist durch entsprechende Richtlinien fixiert. In diesem System ist die Durchführung von verstärkten Kontrollen einerseits vorgesehen, wenn entsprechende RASFF Meldungen vorliegen und andererseits durch Entscheidungen der EG. Derartige Entscheidungen gibt es z.B. bei Fischereierzeugnissen aus Bangladesch, Indien, Indonesien, Gabun und Albanien. Für die VR China gelten auf Grund von Rückstandsproblemen besondere Vorschriften und viele Erzeugnisse wie z.B. Milcherzeugnisse über 50% Milchanteil sind in die EG nicht einfuhrfähig.

 

Fragen 2, 4, 5 und 6:

Daten über sämtliche Lebensmittelimporte liegen meinem Ressort nicht vor. Derartiges fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Finanzen.

Kurzfristig liegen dem BMG die Daten über die an den österreichischen Grenzkontrollstellen abgefertigten Sendungen vor. Von den Waren und Tieren, die grenztierärztlich kontrollpflichtig sind, wurden im Jahr 2008 an den österreichischen Grenzen 9141 Sendungen der Abfertigung zur Einfuhr in die EG gestellt. 4288 Sendungen waren Lebensmittel. Von diesen Sendungen wurden 27 Sendungen nicht zur Einfuhr zugelassen, weil die EG Bedingungen nicht erfüllt werden konnten.

 

Frage 7 :

Jahr

Anzahl Lebensmittelproben Untersuchung auf Blei

Anzahl Lebensmittelproben Untersuchung auf Cadmium

Anzahl Lebensmittelproben Untersuchung auf Quecksilber

2007

410

518

152

2008

381

473

248

 

Untersucht wurden: Obst- und Gemüse(erzeugnisse), alkoholfreie Getränke, Geflügel(produkte), Salz, Fische und Meerestiere bzw. Erzeugnisse daraus, Milch(erzeugnisse) , Honig, Kindernährmittel, Fertiggerichte, Fleisch(erzeugnisse), Geflügel(erzeugnisse), Nahrungsergänzungsmittel, Kakaoerzeugnisse und Süßwaren, (Mineral)wasser,…

Für grenztierärztlich kontrollpflichtige Sendungen kann nur die Gesamtzahl der Rückstandskontrollen einschließlich Blei und Cadmium angegeben werden.

Im Jahr 2007 wurden 112 Sendungen untersucht, davon wurden 45 Sendungen auf Rückstände und 8 Sendungen auf Schwermetalle untersucht.

Im Jahr 2008 wurden 124 Sendungen untersucht, davon wurden bei 3 Sendungen auf Rückstände und 15 Sendungen auf Schwermetalle untersucht.

 

Frage 8 :

Jahr

Blei
Beanstandungen

Anzahl
(beanstandete Warengruppen; Verstoß)

Cadmium
Beanstandungen

Anzahl
(beanstandete Warengruppen; Verstoß)

Quecksilber
Beanstandungen

Anzahl
(beanstandete Warengruppen; Verstoß

2007

0

2

1 x Fische und Meerestiere bzw. Erzeugnisse daraus,
1x Obst- und Gemüse(erzeugnisse);

in beiden Fällen: Verstoß gegen Verordnung (EG) 1881/2006)

0

2008

3

1x Nahrungsergänzungsm., 2 x Fleisch(erzeugnisse);

Alle „nicht sicher – für den menschl. Verzehr ungeeignet 

5

4 x Fische und Meerestiere bzw. Erzeugnisse daraus
1 x Geflügel(erzeugnisse);

4 x „nicht sicher –für den menschl. Verzehr ungeeignet, 1 x Verstoß gegen Verordnung (EG) 1881/2006  

2

1 x Fische und Meerestiere, 1 x Flasche eines Sodawassers;

 

in beiden Fällen: „nicht sicher – gesundheitsschädlich“

 

Frage 9:

Sowohl die Ergebnisse von Untersuchungen aus Vorjahren wie auch z. B. Meldungen über RASFF oder sonstige Beobachtungen werden bei der Erstellung des Proben- und Revisionplanes berücksichtigt

 

Fragen 10  und 11:

Eine statistische Auswertung sämtlicher Probenziehungen hinsichtlich „Probenziehungsort: Flughafen“ existiert nicht, die Frage kann daher nicht zur Gänze beantwortet werden.

 

Hinsichtlich der grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen an den Flughäfen und an der Landgrenze zur Schweiz wurden im Jahr 2007 bei 112 Sendungen Proben gezogen.

Im Jahr 2008 wurden von den grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen an den Flughäfen und an der Landgrenze zur Schweiz bei 124 Sendungen Proben gezogen.

Bei den in den Jahren 2007 und 2008 untersuchten Proben der grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen gab es keine Überschreitungen der zugelassen Werte.