3300/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0248-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3289/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Werbekosten der Bundesregierung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 4 und 5:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von vorwiegend elektronischen Fachbroschüren im Internet (unter www.justiz.gv.at) und dem Abhalten von Veranstaltungen nach. Informations- und Werbekampagnen wurden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.


Dem Jüdischen Kulturverein wurden im April 2009 500 Euro und im Oktober 2009 100 Euro Druckkostenbeitrag für die Zeitschrift „David“, insgesamt somit 600 Euro überwiesen. Darüber hinausgehende Aufwendungen wurden nicht getätigt.

Zu 3:

Im Jahr 2009 wurden vom Bundesministerium für Justiz rund 3.300 Euro für die Layoutierung und Übersetzung von Fachbroschüren aufgewendet. Die Druckbroschüren wurden von der justizeigenen Druckerei hergestellt, wodurch keine gesonderten Kosten angefallen sind.

Zu 6:

Ich verweise auf die aktuelle Geschäftsverteilung der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz unter www.justiz.gv.at. Die unmittelbare Medienarbeit erfolgt durch die beiden Mediensprecher aus meinem Kabinett. Die weitere Öffentlichkeitsarbeit teilt sich demnach auf die Abteilungen Pr 1 (Grundsätze der Öffentlichkeitsarbeit) und Pr 3 (Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit im Ressort) auf. Die Mitarbeiter dieser Abteilungen nehmen die Öffentlichkeitsarbeit neben anderen Agenden wahr. Eine Angabe der den Belangen der Öffentlichkeitsarbeit zuordenbaren Personalkosten ist daher nicht möglich.

 

. November 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)