3305/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0196 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. DEZ. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 21. Oktober 2009, Nr. 3361/J, betreffend
Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2008
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Oktober 2009, Nr. 3361/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die chemischen Analysen von Pflanzenschutzmitteln wurden 2008 in der AGES, Standort Wien, Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik, durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden 24 Pflanzenschutzmittel einer physikalisch-chemischen Analyse unterzogen, davon waren 22 Proben amtlich. Aus Einsendungen privater Seite wurden zwei Proben von Pflanzenschutzmittel-Formulierungen im Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik der AGES untersucht.
Zu Frage 3:
Durch die privaten Probenuntersuchungen wurden 2008 vom Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik der AGES 953,16 € (inkl. USt.) eingenommen.
Zu den Fragen 4, 5 und 11:
Die Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 idgF wurden seitens des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht. Soweit dem BAES bekannt wurde, haben die Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2008 im Burgenland 300 €, in Kärnten 2.110 €, in Niederösterreich 2.400 €, in Oberösterreich 3.780 €, in der Steiermark 3.200 €, in Vorarlberg Summe 230 € sowie in Wien 8.000 € an Geldstrafen verhängt. Sonstige Sanktionen betrafen nicht Geldstrafen, sondern je 3 Ermahnungen in Niederösterreich und Oberösterreich.
Zu Frage 6:
Im Jahr 2008 wurden 128 Anzeigen bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht, wobei davon auf das Burgenland 2, auf Kärnten 9, auf Niederösterreich 20, auf Oberösterreich 51, auf Salzburg 2, auf die Steiermark 33, auf Tirol 1, auf Vorarlberg 3 und auf Wien 7 Anzeigen entfielen. Soweit dem BAES bekannt wurde, haben die Bezirksverwaltungsbehörden im Burgenland 2, in Kärnten 9, in Niederösterreich 18, in Oberösterreich 42, in Salzburg 2, in der Steiermark 29, in Vorarlberg 3 sowie in Wien 6 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Zu Frage 7:
Soweit dem BAES bekannt ist, wurden im Jahr 2008 30 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz abgeschlossen, wobei davon auf das Burgenland 1, auf Kärnten 6, auf Niederösterreich 13, auf Oberösterreich 4, auf Salzburg 1 und auf die Steiermark 5 Verfahren entfielen.
Zu Frage 8:
Soweit dem BAES bekannt ist, wurden im Jahr 2008 in der Steiermark 10 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen.
Zu Frage 9:
Soweit dem BAES bekannt ist, wurde im Jahr 2008 kein Verwaltungsstrafverfahren durch einen UVS eingestellt, 4 Verwaltungsstrafverfahren wurden durch einen UVS rechtskräftig entschieden.
Zu Frage 10:
Soweit dem BAES bekannt ist, wurde der VwGH mit keinem der gegenständlichen Verfahren befasst.
Zu Frage 12:
Seitens des BAES wurden im Jahr 2008 im Rahmen des Vollzugs des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 zwei Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch eingebracht.
Zu Frage 13:
Mit Stichtag 31.12.2008 waren Beschäftigte im Ausmaß von 41,6 VZK mit der Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 befasst.
Zu Frage 14:
Die durchschnittlichen Kosten für die Pflanzenschutzmittel-Analysen beliefen sich im Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik der AGES für das Jahr 2008 auf 529,16 €/Probe.
Zu Frage 15:
Zur Vollziehung der amtlichen Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle wurden 2008 7 Aufsichtsorgane eingesetzt. Die Pflanzenschutzmittelkontrolle wurde vom Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und –zulassung vorgenommen.
Zu Frage 16:
Jede Sendung mit Waren des Anhanges V B des Pflanzenschutzgesetzes 1995 wird mittels Dokumenten-, Identitäts- und Gesundheitskontrolle auf Befall durch Quarantäneschadorganismen kontrolliert. Bei Verdacht oder im Zuge eines Schwerpunktprogramms werden zusätzlich Laboruntersuchungen durchgeführt.
Zu Frage 17:
Im Jahr 2008 wurden an den österreichischen Eintrittstellen 1.391 Importsendungen aus dem Frachtbereich und 388 Sendungen im Reiseverkehr aus Drittländern gemäß Pflanzenschutzgesetz 1995 kontrolliert. Dabei wurden 130 Proben im Labor untersucht. An 19 Proben aus dem Reiseverkehr wurde ein Befall mit Quarantäneschadorganismen festgestellt. Diese Sendungen wurden unter amtlicher Aufsicht schadlos vernichtet.
388 Sendungen aus dem Reiseverkehr wurden hauptsächlich wegen fehlender Pflanzengesundheitszeugnisse (352) bzw. Einfuhrverbote (36) beanstandet und schadlos vernichtet. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Orchideen-Schnittblumen mit Ursprung in Thailand und Weinblätter mit Ursprung in der Türkei.
In 320 Fällen waren Formalfehler auf den Pflanzengesundheitszeugnissen zu beanstanden. Die Zahlen beziehen sich auf alle Importkontrollen, die an österreichischen Eintrittstellen durchgeführt wurden, ungeachtet des Bestimmungslandes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Eine Zuordnung auf die einzelnen Bundesländer ist nicht möglich.
Zu Frage 18:
Im Berichtsjahr hat Österreich an EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten im Rahmen des mehrjährigen Integrierten Kontrollplanes (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) teilgenommen.
Zu Frage 19:
Es sind dem BMLFUW keine Probleme in der Vollziehung bekannt geworden.
Zu Frage 20:
Folgende europäische Rechtsakte sind zu beachten:
· Richtlinie 92/70/EWG (Richtlinie der Kommission mit Einzelheiten zu den für die Anerkennung von Schutzgebieten in der Gemeinschaft erforderlichen Untersuchungen).
· Richtlinie 92/90/EWG (Richtlinie der Kommission über die Verpflichtung der Erzeuger und Einführer von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen sowie über die Einzelheiten ihrer Registrierung).
· Richtlinie 92/105/EWG (Richtlinie der Kommission über eine begrenzte Vereinheitlichung der bei der Verbringung bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderer Gegenstände innerhalb der Gemeinschaft zu verwendenden Pflanzenpässe, zur Festlegung des Verfahrens für ihre Ausstellung sowie der Kriterien und des Verfahrens betreffend Austauschpässe).
· Richtlinie 93/50/EWG (Richtlinie der Kommission über die amtliche Registrierung der Erzeuger bestimmter, nicht in Anhang V Teil A der Richtlinie 77/93/EWG des Rates aufgeführter Pflanzen bzw. der Sammel- und Versandstellen im Gebiet der Erzeugung).
· Richtlinie 93/51/EWG (Richtlinie der Kommission über das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände durch Schutzgebiete und über das Verbringen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände mit Ursprung in und innerhalb von Schutzgebieten).
· Richtlinie 94/3/EG (Richtlinie der Kommission über ein Verfahren zur Meldung der Beanstandung einer Sendung oder eines Schadorganismus, die aus einem Drittland stammen und eine unmittelbare Gefahr für die Pflanzengesundheit darstellen).
· Richtlinie 98/22/EG (Richtlinie der Kommission mit Mindestanforderungen für die Durchführung von Pflanzengesundheitskontrollen von aus Drittländern eingeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen in der Gemeinschaft an anderen Kontrollstellen als denen des Bestimmungsortes).
· Richtlinie 2000/29/EG (Richtlinie des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse).
· VO (EG) Nr. 1040/2002 (Verordnung der Kommission mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der Gewährung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für die Pflanzengesundheitskontrolle und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2051/97).
· VO (EG) Nr. 882/2004 (Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz).
· VO (EG) Nr. 1756/2004 (Verordnung vom 11. Okt. 2004 zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen).
· Richtlinie 2004/103/EG (Richtlinie der Kommission zur Regelung der Nämlichkeitskontrollen und Gesundheitsuntersuchungen von in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates genannten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die an einem anderen Ort als dem Ort des Eingangs in das Gebiet der Gemeinschaft oder an einem nahe gelegenen Ort durchgeführt werden können).
· Richtlinie 2004/105/EG (Richtlinie der Kommission zur Festlegung der Muster der amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisse und Pflanzengesundheitszeugnisse für die Wiederausfuhr, die den in RL 2000/29/EG des Rates angeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen aus Drittländern beiliegen).
· VO (EG) Nr. 1756/2004 (Verordnung der Kommission zur Festlegung der erforderlichen Angaben sowie der Kriterien für Art und Umfang der Verringerung der Häufigkeit der Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei bestimmten in Anhang V Teil B der RL 2000/29/EG des Rates aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen).
· Richtlinie 2008/61/EG (Richtlinie der Kommission mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der RL 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfen).
· VO (EG) Nr. 690/2008 (Verordnung der Kommission zur Anerkennung pflanzengesundheitlich besonders gefährdeter Schutzgebiete innerhalb der Gemeinschaft).
Alle bzw. weitere einschlägige Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen der Kommission sind in der Rechtsdatenbank der Europäischen Union "EUR-LEX" (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) angeführt.
Zu den Fragen 21 und 22:
Im Zusammenhang mit dem letzten Inspektionsbesuch des FVO (Food and Veterinary Office) im Jahr 2007 fand eine Aktualisierung des Country-Profiles Österreichs im Rahmen eines FVO-Besuches vom 19. bis 23.10.2009 statt. Mit diesem Besuch wurden alle offenen Empfehlungen des FVO aus dem Bericht 2007 als erledigt betrachtet. Der deutschsprachige Endbericht zum Inspektionsbesuch im Jahr 2007 liegt vor und kann auch auf der Website des FVO (http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm) eingesehen werden.
Zu Frage 23:
Dem BMLFUW ist derzeit kein Termin für zukünftige EU-Inspektionen bekannt.
Der Bundesminister: