331/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ: BMVIT-10.000/0061-I/PR3/2008                                              Wien, am    . Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2008 unter der Nr. 274/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auslassung von Haltestellen in Hainburg gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich – nach Einholung von Informationen der ÖBB - wie folgt:

 

Zu Fragen 1 und 5:

Ø      Sind Ihnen die seitens der ÖBB geplanten Auflassungen von Haltestellen in Hainburg/Donau bekannt?

 

Ø      Wie stehen Sie grundsätzlich zur Auflassung von Haltestellen seitens der ÖBB?

 

Ich darf grundsätzlich festhalten, dass die Entscheidungen betreffend Zughalte bei Internationalen Schnellzügen ausschließlich Sache des wirtschaftlich verantwortlichen Vorstandes der ÖBB-Personenverkehr AG ist und dem Bund – auch als Eigentümer – keinerlei Weisungsrecht hiezu zukommt.

 


Zu Frage 2:

Ø      Ist Ihnen bekannt, ab wann und in welchem Umfang, d.h. bei konkret welchen Zügen, in welchen Hainburger-Haltestellen nicht gehalten werden soll?

 

Wie mir die ÖBB mitteilen, gelten ab Fahrplanwechsel in der Gemeinde Hainburg folgende Haltemuster:

Alle S-Bahnenzüge halten wie bisher in allen drei Haltestellen in Hainburg. Regionalzüge halten wie bisher in den Haltestellen Hainburg Frachtenbahnhof und Hainburg Ungartor, außer folgender Züge: Nicht in Hainburg Personenbahnhof halten: 25678, 25758, 25838 (in Fahtrichtung Wien) und 27589, 27629, 27669, 27709 und 27749 (in Fahrtrichtung Wolfsthal). Nicht in Hainburg Ungartor halten: 25718, 25798 (in Fahrtrichtung Wien).

 

Zu Fragen 3 und 4:

Ø      Wie stehen Sie zur geplanten Auflassung von Haltestellen in Hainburg, die eine massive Verschlechterung für die Bevölkerung zur Folge hätte?

 

Ø      Sind darüber hinaus seitens der ÖBB weitere Auflassungen von Haltestellen im Bezirk Bruck/Leitha in Überlegung bzw. in Vorbereitung?

 

Laut Auskunft der ÖBB werden weder die Haltestellen in Hainburg aufgelassen, noch sind Überlegungen für das weitere Auflassung von Haltestellen im Bezirk Bruck/Leitha im Gange.

 

Frage 6:

Ø      Wann wird es zu einer Novelle (des bereits im Jahr 2005, in der XXII. GP, unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in verschiedenen Arbeitsgruppen analysierten, aber nie in einer Regierungsvorlage gefassten Reformbedarfes) betreffend ein Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentliches Personennah- und Regionalverkehrsgesetz - ÖPNRV-G) kommen?

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es Bemühungen zum Abschluss einer Reform des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs gegeben hat. Auf Grund unterschiedlicher Vorstellungen der unzähligen Akteure im ÖPNRV konnte die endgültige Reform (in Form eines adaptierten Bundesgesetzes) jedoch noch nicht zu einem Abschluss gebracht werden.

 

Auf Beamtenebene wurde im Jahr 2006 bereits ein adaptierter Entwurf zum ÖPNRV-G 1999 zur Vorlage gebracht, der auf Grund massiver Widerstände der regionalen Gebietskörperschaften einer parlamentarischen Beschlussfassung nicht unterzogen werden konnte.

 

Ungeachtet dessen hat das Verkehrsressort die Weiterentwicklung eines effizienten ÖPNRV forciert:


 

 

 

Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, welche mit 3. Dezember 2009 in Kraft tritt, sind die Mitgliedstaaten weiters dazu angehalten, die gesetzlichen Bestimmungen auf nationaler Ebene über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und auf Straße dementsprechend anzupassen.

 

Die o.a. Verordnung regelt im Wesentlichen die Vorgangsweise für die Vergabe von Ausgleichszahlungen und die Gewährung von ausschließlichen Rechten für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen. Da das ÖPNRV-G 1999 Regelungen über Zahlungen (u.a. auch im gemeinwirtschaftlichen Bereich) enthält, ist eine dementsprechende Anpassung dieses Bundesgesetzes (gemeinsam mit dem KflG) erforderlich. Vor einer endgültigen Vorlage eines Entwurfes (gemeinsam mit einer Adaptierung des KflG) sind seitens des Ressorts inhaltliche Abstimmungen mit den betroffenen Stellen (vor allem Länder und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften) erforderlich. Diesbezügliche Gespräche wurden bereits eingeleitet und werden mit Jahresbeginn 2009 noch intensiviert. Es ist jedenfalls vorgesehen, das ÖPNRV-G 1999 einer entsprechenden legistischen Adaptierung zu unterziehen, welche im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben bis Ende 2009 zu einem Abschluss gebracht werden soll.