3320/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 15. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0356-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3377/J betreffend "Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus in Österreich", welche die Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.

 

 


Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:

 

Zur Entwicklung der Vorläuferfertigkeiten von Lesen und Schreiben ist eine fachgerechte Sprachförderung bereits im Kindergarten notwendig. Daher wurde im Jahr 2005 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, dem Bundesministerium für Inneres sowie meinem Ressort das Projekt "sprachliche Frühförderung" für Vorschüler/innen mit Migrationshintergrund und sprachlichen Defiziten initiiert. Das Ziel des Pilotprojekts war die Verbesserung des schulischen Erfolges von Migrantenkindern in der Volksschule durch Förderung der Sprachkompetenz bereits vor Schuleintritt. Zu diesem Zweck wurden in den Kindergartenjahren 2005/06 bis 2007/08 Kinder im Kindergarten speziell gefördert, wenn bei der vorgezogenen Schuleinschreibung ein Förderbedarf festgestellt wurde. Seitens meines Ressorts wurden für dieses Projekt für das Kindergartenjahr 2005/06 € 169.193,43, für das Kindergartenjahr 2006/07 € 187.060,20 und für das Kindergartenjahr 2007/08 € 214.191,20 aufgewendet.

 

Im Anschluss an das Pilotprojekt stellt der Bund für die Förderungsmaßnahme "Einführung der frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen" im Rahmen der "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweit vorschulischen Bildungsplanes" den Ländern Zweckzuschüsse in Höhe von insgesamt € 15 Mio. für die Jahre 2008 bis 2010 zur Verfügung.

 

Ziel dieser Förderungsmaßnahme ist es, dass Kinder, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen so gefördert werden, dass sie beim Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen beherrschen. Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten schulischen Personal spätestens 15 Monate vor Schuleintritt erfolgen. In institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen soll die Sprachförderung durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen auf spielerische und integrative Weise forciert werden.

 

Die Evaluierung dieser Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Seit Inkrafttreten des Jugendbeschäftigungspakets 2008 am 28. Juni 2008 gibt es im Rahmen der neuen qualitätsbezogenen betrieblichen Lehrstellenförderung die neue Förderart "Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten". Durch diese Förderart werden den Unternehmen Kosten ersetzt, wenn sie ihren Lehrlingen den Besuch von Kursen mit folgendem Inhalt ermöglichen:

 

·           Zusätzlicher Berufsschulunterricht aufgrund der Wiederholung einer Berufsschulklasse,

·           Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung,

·           Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).

 

Diese Beihilfen sollen dazu beitragen, Sprach- und Mathematikschwierigkeiten Jugendlicher auszugleichen.

 

Weiters existiert seit dem Jahr 2003 die Integrative Berufsausbildung (§ 8b BAG). Diese ist für Jugendliche, die etwa sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder über keinen positiven Hauptschulabschluss verfügen, vorgesehen. Sie ermöglicht eine Lehrausbildung entweder in verlängerter Lehrzeit - dadurch kann auf Schwächen der betroffenen Jugendlichen besser eingegangen werden - oder eine Ausbildung mit "Teilqualifikation" - diese ist auf bestimmte Teile einer kompletten Lehrausbildung eingeschränkt. Die Jugendlichen werden durch die Berufsausbildungsassistenz begleitet, die ihnen als "Coach" zur Verfügung steht. Eine Evaluierung im Jahr 2008 hat ergeben, dass die Integrative Berufsausbildung sowohl von den Jugendlichen als auch den Unternehmen gut angenommen wird und die meisten der Jugendlichen einen positiven Abschluss erlangen; 70 % der Jugendlichen in verlängerter Lehrzeit legen die Lehrabschlussprüfung ab, nahezu 100% der Jugendlichen in Teilqualifikation bestehen die Abschlussprüfung.

Für die verschiedenen betrieblichen Lehrlingsförderungen sind im Jahr 2009 über € 200 Mio. vorgesehen. Für den Gesamtausbau der neuen  Lehrlingsförderung - geplant ab dem Jahr 2011 - ist mit einem Gesamtfördervolumen von rund € 250 Mio. zu rechnen. Eine Zuweisung der zur Verfügung stehenden Mittel nach Förderart ist nicht vorgesehen.

 

Die neue betriebliche Lehrstellenförderung ist bis zum 30. Juni 2010 zu evaluieren und hierüber dem Nationalrat zu berichten.

 

Bei der neuen betrieblichen Lehrstellenförderung besteht eine enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, da die Beihilfen (vorrangig) aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds finanziert werden (§ 13e IESG). Hinsichtlich der Integrativen Berufsausbildung besteht eine Kooperation mit dem für die Berufsschulen zuständigen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, da zahlreiche Maßnahmen mit Integrativer Berufsausbildung vom Bundessozialamt und vom Arbeitsmarktservice beauftragt und finanziert werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 12 der Anfrage:

 

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J durch die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3368/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.