3322/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 15. Dezember 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0362-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3388/J betreffend "Schulinvestitionsprogramm für Bundesschulen in Tirol", welche die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:
Mit dem BI-Gesetz 2000 wurden sämtliche für Höhere Bundesschulen gewidmete bzw. genutzte bundeseigene Liegenschaften, soweit sie in der Verwaltung der vormaligen Bundesgebäudeverwaltung standen, in das Eigentum der BIG übertragen. Vom Bund genutzte Liegenschaften im Eigentum Dritter oder Bundesliegenschaften, die nicht von der vormaligen Bundesgebäudeverwaltung verwaltet wurden, wurden nicht der BIG übertragen. Die BIG kann auf diesen Liegenschaften Dienstleistungen nur auf Grund gesonderter Aufträge der jeweiligen nutzenden Ressorts erbringen.
Die primäre - gesetzlich determinierte - Aufgabe der BIG ist es, Raum für Bundeszwecke zu marktwirtschaftlichen Bedingungen bereitzustellen und hiebei die ihr ins Eigentum übertragenen ehemaligen Bundesgebäude bestmöglich zu bewirtschaften. Als selbständig am Immobilienmarkt agierende Gesellschaft ohne Bundeshaftung finanziert sie sich am Kapitalmarkt. Die Erlöse der BIG stammen im Wesentlichen aus Mieteinnahmen, mit denen der für die Eigentumsübertragung bezahlte Basiskaufpreis, die laufende Instandhaltung sowie die Refinanzierung neuer Bauprojekte bestritten werden.
Die BIG setzt Neubau- wie auch Sanierungsprojekte grundsätzlich nur aufgrund der vertraglichen Bestellung durch Bundesmieter nach deren jeweiligen Anforderungen um. Abgesehen von der laufenden Instandhaltung ihrer Bestandsobjekte, die eine ordentliche Nutzung der Gebäude gewährleisten muss, wird die BIG daher erst dann tätig, wenn sie einen entsprechenden Auftrag vom mietenden Ressort erhält.
Im Schulbereich gehen Aufträge für Sanierungs-, Erweiterungs- oder Neubauprojekte vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als dem zuständigen Ressort aus. Somit entscheidet das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, welche Projekte konkret wann in Angriff genommen werden. Eine Grundlage dazu bietet das vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erstellte Schulerhaltungs- und Schulentwicklungsprogramm (SCHEP 2008), das die Bundesregierung beschlossen hat.
Der Ablauf von Projekten der BIG lässt sich grob wie folgt darstellen: Nach Erhalt der Anforderung sowie des Raum- und Funktionsprogramms durch das bestellende Ressort prüft die BIG anhand einer Machbarkeitsstudie die mögliche Projektumsetzung. Sobald ein für den Besteller zufrieden stellendes Konzept gefunden und eine Planungsvereinbarung zwischen BIG und Ressort abgeschlossen sind, entwickelt die BIG das Projekt bis zur Entwurfsplanung weiter. Auf Basis des vom Ressort genehmigten Entwurfes und der korrespondierenden Kostenschätzung treten Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und BIG in Mietvertragsverhandlungen ein, um die Refinanzierung der notwendigen Investitionen durch gesicherte Mieten zu gewährleisten. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags für das jeweilige Projekt kann mit dem Bau begonnen werden.
Auf Grundlage der Auskünfte der Geschäftsführung der BIG beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Die BIG finanziert sich am Kapitalmarkt und refinanziert sich über Mieten der Bundesmieter. Gegenüber der BIG gibt es keine Vorfinanzierung durch Gemeinden.
Antwort zu den Punkten erste Frage 10, 11, 13 bis 15, 20, 24 bis 27, 32, 33, 35 bis 38, 41 und 42 der Anfrage:
Diese genannten Schulgebäude stehen nicht im Eigentum der BIG.
Antwort zu den Punkten 9, zweite Frage 10, 22, 28, 29, 31, 43 und 44 der Anfrage:
Nachdem die Bautätigkeit der BIG im Schulbereich von den Bestellungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abhängig ist, kann aus heutiger Sicht nicht gesagt werden, welche Projekte und welches Volumen bis zum Jahr 2018 umgesetzt werden und dementsprechend über einen so langen Zeitraum hinweg keine zuverlässige Aussage über das Investitionsvolumen getroffen werden.
Derzeit werden von der BIG in Tirol folgende Projekte abgewickelt:
Im Stadium der baulichen Realisierung
· HAK/HAS Karl Schönherrstraße / Innsbruck (rd. € 12,2 Mio. brutto; Baubeginn Juni 2009, voraussichtliche Fertigstellung September 2011)
Im Stadium Planung bzw. in Planungsvorbereitung
· BG/BRG St. Johann (rd. € 5,0 Mio. brutto; geplanter möglicher Baubeginn Juli 2011, zwei Jahre Bauzeit)
· BG/BRG Kufstein (rd. € 9,3 Mio. brutto; geplanter möglicher Baubeginn Juli 2010, Bauzeit 2,5 Jahre)
Im Stadium der Abstimmung eines Raum- und Funktionsprogramms
· HBLA St. Johann
Antwort zu den Punkten 12, 16 bis 19, 21, 23, 30, 34, 39 und 40 der Anfrage:
Die hier genannten Schulgebäude sind offensichtlich der Projektliste des SCHEP 2008 entnommen. Dazu gibt es bislang keine Bestellungen bei der BIG.
Antwort zu den Punkten 45 und 46 der Anfrage:
Es darf auf die einleitenden grundsätzlichen Bemerkungen zum Projektablauf verwiesen werden.
Antwort zu den Punkten 47 bis 54 der Anfrage:
Die Steuerungsfunktion für Baumaßnahmen im Rahmen des SCHEP 2008 kommt ausschließlich dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst zu. Dieses entscheidet mittels seiner Bestellung bei der BIG letztlich über den Zeitpunkt der Baumaßnahmen bei der BIG, wobei hiefür natürlich die budgetären Möglichkeiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ausschlaggebend sind.