3323/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 15. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0364-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3391/J betreffend "Bundeskonvikt Lienz", welche die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, ist zunächst festzuhalten, dass Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung von ausgegliederten Rechtsträgern, so auch der BIG, nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Information habe ich dennoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, auf deren Basis die Fragen wie folgt beantwortet werden:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Von meinem Ressort wurde die BIG nicht mit dem Verkauf des Bundeskonviktes beauftragt. Die BIG bewirtschaftet die ihr ins Eigentum übertragenen Liegenschaften grundsätzlich selbständig und marktorientiert, wobei sie die Bestimmungen des BI-Gesetzes 2000 i.d.g.F. zu beachten hat. Gemäß § 4 Abs. 4 BI-Gesetz hat sie nicht mehr für Bundeszwecke benötigte Liegenschaften entsprechend zu verwerten.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

Bis dato wurde von der BIG kein Schätzgutachten für die gegenständliche Liegenschaft in Auftrag gegeben.

 

 

Antwort zu den Punkten 6, 7, 10 bis 16, 18 bis 23 der Anfrage:

 

Die Entscheidung über die Anmietung oder Aufgabe einer Anmietung fällt in den alleinigen Wirkungsbereich des jeweiligen Fachressorts. Daher liegt auch die Entscheidung über eine allfällige Wiedernutzung des Objektes als Bundeskonvikt nicht in der Sphäre der BIG oder meines Ressorts.

 

Das zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat den Mietvertrag über das Gebäude mit der BIG gekündigt und dieses zum 30. April 2003 der BIG zurückgestellt. Über Initiative der benachbarten Schule wurde von der BIG noch eine Nutzung der Liegenschaft für Sportflächen geprüft. Vom BMUKK wurde dies - wie auch jegliche Änderung der Entscheidung zur Aufkündigung des Mietvertrages - jedoch abgelehnt.

 

Die BIG setzte daher in der Folge eine Vielzahl von Initiativen für eine adäquate Nachnutzung, die mit der bestehenden Gebäudesubstanz und Struktur in Einklang gebracht werden kann. So wurde etwa ein Konzept für die Errichtung und den Betrieb eines Altenpflegeheimes entwickelt und auch der Gemeinde Lienz vorgestellt, fand dort jedoch keine Unterstützung. Auch die Möglichkeit einer Wohnnutzung der Liegenschaft wurde bis zur Vorbereitung eines Wettbewerbes betrieben.

 

Auf Grund der fehlenden Bereitschaft der Gemeinde Lienz, die für die Liegenschaft bestehende Sonderwidmung "Schule" zu ändern, konnte bisher keine der Konzeptionen der BIG bis zur Umsetzung weiter entwickelt werden. Dessen ungeachtet ist die BIG weiterhin bemüht, eine für die Liegenschaft und deren Umfeld sinnvolle Entwicklung und Vermietung zu finden.

 

 

Antwort zu den Punkten 8, 9 und 17 der Anfrage:

 

Das Bundeskonvikt befindet sich in baulich gutem Zustand, die notwendige Instandhaltung wird von der BIG als Eigentümerin ordnungsgemäß wahrgenommen.