3328/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0374-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3436/J betreffend „der Vorgangsweise bei der Genehmigung von Schülerfreifahrten durch das Finanzamt Linz“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 8 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass keine Einsparungen "auf Kosten der Sicherheit unserer Kinder" erfolgen.

 

Die seit dem Schuljahr 1971/72 aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanzierten Schülerfreifahrten basieren auf den bundesweit gültigen Regelungen im Abschnitt Ia des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 und den dazu ergangenen Richtlinien und Erlässen. Diese beziehen sich auf den kürzesten bzw. verkehrsüblichen Schulweg, das ist der Weg des Schülers zwischen der Wohnung im Inland und der Schule.

 

Für die Teilnahme an Schülerfreifahrten im Linienverkehr sind grundsätzliche Kriterien bei der Zuerkennung der Freifahrten zu beachten. Ist beispielsweise die "Sinnhaftigkeit einer gewählten Verkehrsverbindung" nicht gegeben, wird im Einzelfall für bestimmte beantragte Strecken oder Teilstrecken die Schülerfreifahrt nicht zuerkannt. Ein Abgehen von dieser Praxis ist auch künftig nicht geplant.

 

Eine ausdrückliche Festlegung auf eine bestimmte Mindeststreckenlänge (z.B. 500 m) für die Teilnahme an der Schülerfreifahrt im Linienverkehr ist nicht vorgesehen. Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass es bis in den Bereich derartiger Entfernungen sinnhafter ist, diesen Weg zu Fuß zurückzulegen, als beispielsweise ein zusätzliches innerstädtisches Verkehrsmittel - inklusive Umsteigeweg, Wartezeit, Fahrtzeit und Restweg zur Schule - in Anspruch zu nehmen.

 

Nachdem Schulen und Linienverkehrsunternehmen im Raum Linz diese Ein­schätzung in letzter Zeit nicht mehr in ausreichendem Maße mitgetragen haben, musste dies über das örtlich zuständige Kundenteam Freifahrten/Schulbücher im Finanzamt Linz aufgezeigt werden. Die Schülerfreifahrten wurden unter Berücksichtigung des Alters der betroffenen Schüler und unter Bedachtnahme auf vorhandene Verkehrsanbindungen der anlassgebenden Schulen wieder auf die bundesweit üblichen Beförderungslösungen zurückgeführt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Diesbezüglich werden von den Verkehrsunternehmen und -verbünden keine Statistiken geführt.

 

 


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die betreffenden Fußwege zu und von der Schule unterscheiden sich baulich und gefährdungsmäßig nicht von jenen, die von vielen der direkt im Umfeld der Schulen wohnenden Schüler zurückgelegt werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Für derartige Verkehrsunfallstatistiken besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.