3329/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Wien, am 15. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0378-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3444/J betreffend "Kosten für das abgesagte Michael Jackson Gedenkkonzert in Schloss Schönbrunn", welche die Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Am 28. Juli 2009 gab es - nach einer Besichtigung des Schlosses durch Jermaine Jackson am 21. Juli 2009 - den ersten telefonischen Kontakt von Seiten der World Awards Media GmbH. Am 30. Juli 2009 wurde die Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs GmbH (SSKB GmbH) per e-Mail von der MA 36 informiert, dass am 31. Juli 2009 eine Begehung für eine Großveranstaltung auf dem Schlossareal angesetzt ist, ohne dass weitere Details bekannt gegeben wurden.

 

Bei der Begehung am 31. Juli 2009 wurde von Herrn Georg Kindel (World Awards Media GmbH) erstmals mitgeteilt, es sei ein Konzert am 29. August 2009 für
Michael Jackson geplant.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Es gab eine vertragliche Vereinbarung vom 27. August 2009 zwischen der SSKB GmbH und der World Awards Media GmbH, die die Konditionen der Abhaltung des Konzerts im Ehrenhof des Schlosses Schönbrunn und die erforderliche Organisation regelte. Die Vereinbarung wurde unter Mitwirkung der Finanzprokuratur errichtet.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Das vereinbarte Entgelt sollte sich bei Abhaltung der Veranstaltung, je nach dem Ausmaß der geplanten Fernsehübertragungen, auf bis zu € 100.000 belaufen.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 8 der Anfrage:

 

An tatsächlichen Kosten entstanden die bei einer Anbotslegung üblichen Personal- und Bürokosten (Telefon, Fax, Mail, Kopien) sowie Rechtsberatungskosten für die Vertragsprüfung. Alle diese Kosten wurden durch die Stornoregelung an die SSKB GmbH abgegolten. Es sind daher keine frustrierten Aufwendungen entstanden. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde laufend über den aktuellen Stand informiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Im Jahr 2004 musste das geplante David Bowie-Konzert wegen Erkrankung abgesagt werden. Diese Kosten waren ebenfalls von den Stornogebühren gedeckt.