333/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017   W i e n

 

GZ. BMVIT-11.000/0021-I/PR3/2008                                             Wien, am    . Jänner 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2009 unter der Nr. 278/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend vollautomatische Vignettenkontrolle gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wann wurde das erste vollautomatische Vignettenkontrollgerät aufgestellt bzw. in Betrieb genommen?

 

Die automatische Vignettenkontrolle (AVK) wurde am 12. Dezember 2007 in Betrieb genommen.

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie viele vollautomatische Vignettenkontrollgeräte sind derzeit aufgestellt und wo befinden sich diese?

 

Die ASFINAG Maut Service GmbH verfügt über zwei Kontrollgeräte, wobei diese beiden Geräte gemäß einem Stichprobenplan auf dem hochrangigen Straßennetz im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Der Wechsel des Einsatzortes erfolgt in aller Regel wöchentlich.

 

Zu Frage 3:

Ø      Wie hoch sind die Anschaffungskosten pro Kontrollgerät, wie hoch die Betriebskosten?

 

Die Anschaffungskosten eines Kontrollgerätes belaufen sich auf EUR 223.351,75 (netto). Die Betriebskosten, verstanden als Wartungs- und Instandhaltungskosten für diese Anlage, betragen jährlich EUR 4.220,-- (netto), wobei diese Kosten erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu entgelten sind.

 

Zu Frage 4:

Ø      Wie lange und in welchem Umfang kann ein solches vollautomatisches Vignettenkontrollgerät eingesetzt werden, bevor es gewartet oder ausgetauscht werden muss?

 

Die Kontrollgeräte sind erst seit Ende 2007 in Betrieb. Derzeit verfügt die ASFINAG Maut Service GmbH noch über keine diesbezüglichen Erfahrungswerte. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist beträgt das vertraglich vereinbarte Wartungsintervall gemäß den ausschreibungsgegenständlichen Instandhaltungsbestimmungen sechs Monate.

 

Zu Frage 5:

Ø      In welchem Umfang, d.h. wie viele Tage pro Monat, wie viele Stunden pro Tag sind diese vollautomatischen Kontrollgeräte im Einsatz?

 

Die derzeitige Ausführung der Anlage ist so ausgelegt, dass das Aufzeichnen von Bildern auf einer Fahrspur bei guten Sichtverhältnissen (Tageslicht) möglich ist. In der Sommerzeit kann daher von einer Tagesbetriebszeit von ca. 16 Stunden und im Winter von ca. acht Stunden ausgegangen werden.

 

Zu Frage 6:

Ø      Wie viele Autos können von diesen Geräten gleichzeitig erfasst werden, d.h. in welchem Umfang wird auf einer mehrspurigen Autobahn bei starkem Verkehrsaufkommen kontrolliert?

 

Die Kontrollgeräte erfassen jeweils eine Fahrspur und dort jedes Fahrzeug unabhängig vom Verkehrsaufkommen.

 


Zu Frage 7:

Ø      In welcher Art und Weise werden die Autos, Windschutzscheiben und Kennzeichen erfasst, d.h. erfolgt die Aufzeichnung dieser Daten im Gerät oder werden die Daten direkt an eine zentrale Stelle weitergeleitet?

 

Das Kontrollsystem generiert zwei Bilder, ein Bild zur Kennzeichenerkennung sowie ein Bild der Windschutzscheibe zur Beurteilung, ob eine Vignette ordnungsgemäß angebracht wurde. Der Winkel der Kamera ist so eingestellt, dass bei der Windschutzscheibenaufnahme die Personen im Auto in der Regel nicht erkennbar sind. Die Daten werden elektronisch verschlüsselt, auf ein externes Speichermedium übertragen und dann an die Auswertezentrale (Enforcement Center) der ASFINAG Maut Service GmbH übermittelt.

 

Das automatische Vignettenkontrollsystem entspricht – wie das gesamte Mautsystem – den strengen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und wurde von der Datenschutzkommission gesondert begutachtet und genehmigt.

 

Zu Frage 8:

Ø      Wie viele Autos wurden bislang von den automatischen Vignettenkontrollgeräten kontrolliert und wie oft wurde festgestellt, dass keine Vignette vorhanden ist?

 

Die Frage, wie viele Autos tatsächlich kontrolliert wurden, kann insofern nicht konkret beantwortet werden, da die Bilder in jenen Fällen, in denen keine Übertretung des Bundesstraßen-Mautgesetzes festgestellt werden konnte, vom Kontrollsystem selbst automatisch bzw. im Zweifelsfalle bei der manuellen Nachkontrolle gelöscht werden.

 

Seit Einführung des Systems wurde bei 12.869 Fahrzeugen festgestellt, dass keine gültige Vignette angebracht war.

 

Zu Frage 9:

Ø      Was passiert, wenn ein vollautomatisches Vignettenkontrollgerät feststellt, dass keine Vignette vorhanden ist; werden die betroffenen Autos direkt auf der Autobahn bereits kurz nach der erfolgten Kontrolle gestraft oder erst im Nachhinein schriftlich?

 

Im Normalfall werden die Bilder dieser Fahrzeuge aufgezeichnet und im Enforcement Center der ASFINAG Maut Service GmbH ausgewertet. Wenn dabei festgestellt wird, dass am Fahrzeug keine gültige Vignette angebracht ist, erhält der Kunde eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut gemäß § 19 Bundesstraßen-Mautgesetz. Technisch besteht auch die Möglichkeit, im Falle einer sofortigen Online-Auswertung eine gezielte Ausleitung durch den Service und Kontrolldienst der ASFINAG durchzuführen.


 

Zu Frage 10:

Ø      Wie viele Autos, die keine Vignette angebracht haben, sind/waren im Inland, wie viele im Ausland zugelassen?

 

Von den beanstandeten Fahrzeugen waren 5.299 im Inland und 7.570 im Ausland zugelassen.

 

Zu Frage 11:

Ø      Wie viele Autos haben mehr als die erlaubten zwei österreichischen Vignetten gleichzeitig geklebt und inwieweit werden die betroffenen Autolenker bestraft?

 

Das Vorhandensein mehrerer Vignetten auf der Windschutzscheibe ist keine Verwaltungsübertretung im Sinne des Bundesstraßen-Mautgesetzes. Die Vermeidung mehrerer Vignetten auf der Windschutzscheibe ist eine dringende Empfehlung der ASFINAG. Eine diesbezügliche Erhebung bzw. Beanstandung erfolgt deshalb nicht.

 

Zu Frage 12:

Ø      Wie hoch ist die Fehlerquote der vollautomatischen Vignettenkontrollgeräte, d.h. wie häufig wird festgestellt, dass es keine Vignette gibt, obwohl diese angebracht war bzw. gab es bislang auch Fälle, wo eine Vignette festgestellt wurde, obwohl dies nicht der Fall war?

 

Es gab insgesamt 159 Fälle, in denen das Fehlen einer gültigen Vignette nicht ganz eindeutig nachgewiesen werden konnte. In diesen Fällen wurde zugunsten des Kunden entschieden.

 

Zu Frage 13:

Ø      Wie viele Einsprüche gegen festgestelltes Nichtanbringen einer Vignette gibt es im Schnitt und bei wem liegt im Ernstfall die Beweislast, ob eine Vignette vorhanden war oder nicht?

 

In insgesamt 1359 Fällen erfolgte eine Kundenreklamation gegen die Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut. Die Entscheidung, ob ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird oder nicht, erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Datenmaterials (zwei Beweisbilder), das auf Anforderung den Bezirksverwaltungsbehörden zur weiteren Entscheidung zur Verfügung gestellt wird.