3330/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0368-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 14. Dezember 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3459/J-NR/2009 betreffend die Empfehlung des Ministeriums für den Film „Little Alien“, die die Abg. DI Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Über Empfehlung des Filmbeirates vom Juni 2004 stellte das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für die Entwicklung des Films unter seinem ursprünglichen Titel „Der kleine Fremde“ einen Betrag in der Höhe von EUR 5.000 zur Verfügung.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Darüber hinaus erhielt kein anderer Teil des Projektes Förderungsmittel seitens des Ressorts.

 

Zu Frage 5:

Die Förderungstätigkeit des Bundes erfolgt auf Basis des Kunstförderungsgesetzes 1988 idgF mit den dort unter Gegenstand der Förderung, § 2 Abs. 2 definierten Förderungskriterien: „Es dürfen nur Leistungen und Vorhaben einer natürlichen oder vom Bund verschiedenen juristischen Person gefördert werden, die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogrammes gefördert werden.“


 

Auf das konkrete künstlerische Vorhaben bezogen lautete die Begründung des Filmbeirates für eine finanzielle Unterstützung: „Interessantes Thema, das die Perspektiven von Jugendlichen beleuchtet, die in für sie fremden Kulturen aufwachsen.“

 

Zu Frage 6:

Die verbilligten Kinobesuche sind ein Angebot des Filmverleihers, der die kinomäßige Auswertung des Filmes in Österreich übernommen hat. Es wird der Besuch der Kinovorstellungen durch Schulklassen nicht durch öffentliche Mittel subventioniert.

 

Zu Fragen 7 bis 12 sowie 14 bis 16:

Ungeachtet des Umstandes, dass unter anderem das der gegenständlichen Frage 7 zu Grunde gelegte Zitat nicht den im Internet abrufbaren „Schulunterlagen“ entnommen werden kann (http://www.littlealien.at/presse/LittleAlienSchulmaterialien.pdf), soll im Schulunterricht für verschiedene Meinungen einer pluralistischen Gesellschaft Platz sein.

Aufgabe der österreichischen Schule ist es – im Sinne der in Art. 14 Abs. 5a B-VG bzw. § 2 des Schulorganisationsgesetzes unter anderem formulierten Zielsetzung, wonach Schülerinnen und Schüler „… zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt werden [sollen], dem politischen, … und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein [sollen] sowie befähigt werden [sollen], am Kultur- und Wirtschaftsleben Österreichs, Europas und der Welt teilzunehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“ –, sich entsprechend der einschlägigen Unterrichtsprinzipien mit den unterschiedlichen Sichtweisen und Zugängen zu einem Thema auseinanderzusetzen, zu beschäftigen und eine eigene Meinung zu entwickeln.

 

Demgemäß soll Politische Bildung und Erziehung zu Toleranz und Menschenrechten sowie Friedenserziehung im Unterricht auch die Möglichkeit eröffnen, sich kritisch mit aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzen, die Sinnhaftigkeit von politischen Entscheidungen oder Haltungen zu hinterfragen sowie die unterschiedlichen Interessen von Regierungen, Staaten, Bevölkerung aber auch Flüchtlingen zu erörtern.

 

Angesichts der Herausforderung durch elektronische Medien soll sich Schule verstärkt dem Auftrag stellen, an der Heranbildung kommunikationsfähiger und urteilsfähiger Menschen mitzuwirken, die Kreativität und die Freude an eigenen Schöpfungen anzuregen und sich im Sinne des Unterrichtsprinzips „Medienerziehung“ um eine Förderung der Orientierung des Einzelnen in der Gesellschaft und der konstruktiv kritischen Haltung gegenüber vermittelten Erfahrungen zu bemühen.

 

In Umsetzung der genannten Unterrichtsprinzipien soll den Schülerinnen und Schülern mit dem angesprochenen Dokumentarfilm (zur Begrifflichkeit dieses Genre vgl. Seite 22 des Schulmaterials bzw. Seite 24 bei Seitenzählung) und der Vor- und Nachbearbeitung des Filmes unter Leitung von Lehrkräften Gelegenheit gegeben werden, das Thema sachlich weiterdiskutieren zu können. Ferner soll vermittelt werden, dass Behauptungen – auch in einem Dokumentarfilm – hinterfragt werden sollen, damit schließlich durch eigene Recherchen diese Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden können. Das Schulmaterial enthält zahlreiche Ansätze für den schulischen Reflexionsprozess, sodass der Dokumentarfilm im Rahmen der Realisierung der Unterrichtsprinzipien Politische Bildung und Interkulturelles Lernen zielführend eingesetzt und im Rahmen der Medienerziehung dekonstruiert werden kann.

 

Zu Frage 13:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist nicht Organisator von Vorstellungen. Die Organisation besorgt zur Gänze der Verleiher.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.