3333/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

(5-fach)

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

                                                                                                                                                           

 

 

 

GZ: BMASK-57001/0014-V/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Betreff:

Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Kickl u.a. betreffend Sozialleistungen ausländischer Arbeitnehmer, Nr. 3716/J.; Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3716/H der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 2:

Die Zahlen für die BeitragszahlerInnen stammen aus Datensätzen des Hauptverbandes der SV-Träger und für die Beitragsgrundlagen vom Data Warehouse des AMS Österreich auf Grundlage von Individualdatensätzen des Hauptverbandes. 2008 gab es eine durchschnittliche Zahl von 173.000 unselbständig beschäftigten Personen mit EU-27 Staatsangehörigkeit und einer durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlage von 26.190 EUR und eine durchschnittliche Zahl von 263.000 unselbständig beschäftigten Drittstaatsangehörigen mit einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 22.040 EUR. Es werden nur Personen über der Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigt.

Die Zahlen für die monetären Sozialleistungen stammen von Statistik Austria, die jährlich die Erhebung EU-SILC durchführt. Laut EU-SILC 2008 erhielten ausländische Staatsangehörige 2,2 Mrd. EUR an Geldleistungen.

 

Diese Zahlen bildeten die datenmäßige Grundlage meiner Wortmeldung bei der 39. Sitzung des Nationalrates am 15.10.2009.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Erfasst sind alle Geldleistungen der PV, Beamtenpensionssysteme, KV, UV, ALV und des FLAF. Diesen Leistungen werden die entsprechenden Sozialbeiträge der unselbständig beschäftigten Personen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) gegenübergestellt.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Siehe die angeschlossene Tabelle. ÖsterreicherInnen zahlen 89,3% aller Beiträge für die angeführten Sozialschutzsysteme, ihr Anteil an den erhaltenen Geldleistungen beträgt 93,8%. Bei AusländerInnen verhält es sich umgekehrt. Während ihr Anteil an den Beiträgen 10,7% beträgt, liegt ihr Anteil an den erhaltenen Geldleistungen bei 6,2%. D.h. AusländerInnen zahlen relativ mehr Sozialbeiträge und sie erhalten relativ weniger monetäre Sozialleistungen.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Bei den angeführten Geldleistungen sind auch die Geldleistungen für nicht im Erwerbsleben stehende Personen inkludiert.

 

Tabelle:

Anteil der ÖsterreicherInnen, EU-27-Staatsangehörigen und der Drittstaatsangehörigen an den Sozialbeiträgen und an den monetären Sozialleistungen

 

ÖsterreicherInnen1

EU-27-Staaten2

Drittstaatsangehörige3

Gesamt

Beiträge4

89,3%

4,7%

6,0%

100%

Monetäre Sozialleistungen5

93,8%

2,5%

3,7%

100%

 

1) Lt. HV der Sozialversicherungsträger gab es im Jahresdurchschnitt 2008 2.984.000 über der Geringfügigkeitsgrenze unselbständig beschäftigte ÖsterreicherInnen mit einer durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlage von 29.180 EUR.

 

2) Lt. HV der Sozialversicherungsträger gab es im Jahresdurchschnitt 2008 173.000 über der Geringfügigkeitsgrenze unselbständig beschäftigte EU-27-Staatsangehörige mit einer vom Data Warehouse des AMS berechneten durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlage von 26.190 EUR.

 

3) Lt. HV der Sozialversicherungsträger gab es im Jahresdurchschnitt 2008 263.000 über der Geringfügigkeitsgrenze unselbständig beschäftigte Drittstaatsangehörige mit einer vom Data Warehouse des AMS berechneten durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlage von 22.040 EUR:

 

4) Berücksichtigt werden Sozialsysteme, die vorrangig durch Sozialbeiträge finanziert werden: PV, Beamtenpensionssysteme, KV, UV, FLAF, ALV. Die ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenbeitragssätze für die Sozialsysteme betragen für die NichtbeamtInnen 42% vom beitragspflichtigen Lohn und für die 270.000 BeamtInnen 36% (keine ALV-Beiträge). Bei den Pensionsbeiträgen der BeamtInnen wird derselbe Beitragssatz wie bei den NichtbeamtInnen (d.h. inklusive „fiktive Dienstgeberbeiträge“) angenommen.

 

5) Laut Statistik Austria (EU-SILC 2008) werden im Rahmen der in Pkt. 4 angeführten Sozialsysteme 33,3 Mrd. EUR an monetären Sozialleistungen an ÖsterreicherInnen, 0,9 Mrd. EUR an EU-27-Staatsangehörige und 1,3 Mrd. EUR an Drittstaatsangehörige ausbezahlt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Rudolf Hundstorfer