3337/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0350-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3375/J-NR/2009 betreffend Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus in Österreich, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Es sind meinem Ressort nur Schätzungen und keine direkt erhobenen Daten zum Thema funktionaler Analphabetismus unter Erwachsenen in Österreich bekannt, die auf Datenerhebungen der letzten Jahrzehnte beruhen. Maßnahmen zur Bekämpfung des sekundären Analphabetismus stellen einen besonderen Förderschwerpunkt des Unterrichtsressorts im Bereich der Erwachsenenbildung dar. Angesichts der ständig steigenden Anforderungen im beruflichen und privaten Bereich laufen Personen ohne Basisbildung Gefahr, dauerhaft von gesellschaftlicher Teilhabe und vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden. Um das Problemausmaß genau zu erfassen und um Grundlagen für eine zielgenaue Planung von Förderprogrammen zu erhalten, beteiligt sich mein Ressort daher an den Arbeiten zur Durchführung des von der OECD koordinierten Projekts zur Erfassung der Kompetenzen Erwachsener (PIAAC – Programme for the International Assessment of Adult Competencies) in Österreich.

 

Zu Fragen 4 bis 7 sowie 9:

Für den Elementarbereich bildet Leseförderung bzw. die Verbesserung der Lesekompetenz der Kinder einen kontinuierlichen Schwerpunkt. So wurden etwa ab 2002 durch die Einrichtung einer Koordinationsstelle Lesen, der Vertreterinnen und Vertreter der Pädagogischen Hochschulen (früher der Pädagogischen Institute) aus allen Bundesländern angehören, verstärkt Maßnahmen zum Bereich „Lesen“ in der Lehrkräftefortbildung für den Grundschulbereich initiiert und gefördert sowie Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenschulungen im Rahmen von bundesweiten Tagungen und Symposien veranstaltet. Ziel war und ist es, an jedem Schulstandort eine Kollegin bzw. einen Kollegen als Leseexpertin bzw. Leseexperten verfügbar zu haben.

 

Auch im Rahmen des Projekts Bildungsstandards für die 4. Schulstufe wurden zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen für Grundschullehrkräfte durchgeführt und damit Beiträge geleistet, um die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer didaktischen Kompetenz zu fördern.

 

Die Umsetzung bezüglich des nachhaltigen Aufbaus der Kompetenzen der Kinder von der
1. bis zur 4. Schulstufe (betrifft in der Volksschule ca. 330.000 Kinder in rund 17.000 Klassen) erfordert kontinuierlich Maßnahmen in der Fortbildung und die Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen in die Ausbildung der Lehrkräfte.

 

Des Weiteren werden von der Koordinationsstelle Literacy meines Ressorts seit 2008 Maßnahmen vor allem im Bereich der Lehrkräftefortbildung gesetzt, um die Lesekompetenz der Kinder und Jugendlichen weiter zu verbessern. Dazu gehört die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien, eine Ausweitung der Lesekompetenz auf die Medienkompetenz sowie verbesserte Konzepte für die Schulbibliotheken. In weiterer Folge sollte daher durch die verbesserte Lesekompetenz der Schulabgängerinnen bzw. -abgänger eine Basis geschaffen werden, um den (funktionalen) Analphabetismus bei Erwachsenen zu reduzieren.

 

Eine exakte finanzielle Zuordnung der angesprochenen Maßnahmen kann auf Grund der verschiedensten davon betroffenen Budgetansätze, welche wiederum nicht ausschließlich diesen Maßnahmen zugeordnet sind, nicht ermittelt werden.

 

Mein Ressort hat ferner von 2000 bis 2006 im Rahmen des Ziel-3-Programms der europäischen Union Maßnahmen zur Basisbildung und zur Nachholung grundlegender Bildungsabschlüsse jährlich mit einem Betrag von 2 Mio. EUR (inkl. ESF-Mittel) gefördert.

 

Auf Basis einer Evaluierung der Ergebnisse wurde ein umfassendes Förderprogramm erarbeitet, das im Rahmen des ESF-OP Beschäftigung, des Phasing Out Programmes Burgenland und  im Rahmen von nationalen Projekten von 2007 bis 2013 durchgeführt wird. In einer ersten Phase stellt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur von 2007 bis 2010 30 Mio. EUR für Angebote zur Basisbildung, grundlegende Bildungsabschlüsse und Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung zur Verfügung. 10 Mio. EUR entfallen auf die Maßnahmen zur Basisbildung. Neben Angeboten für Betroffene werden Entwicklungsprojekte gefördert, die der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Entwicklung neuer Modelle und Curricula, der Vernetzung der Anbieter sowie der Erarbeitung von Qualitätsstandards dienen.

 

Um das Programm weiter zu optimieren, wurde das Institut für Höhere Studien mit der Evaluierung der derzeit laufenden Projekte beauftragt. Die Ergebnisse werden als Grundlage für die Finanzierung weiterer Entwicklungsprojekte bis zum Jahr 2013 herangezogen. Die Zielsetzung ist, die Zielgruppe noch besser zu erreichen und die Angebote noch besser auf die Bedürfnisse der Betroffen abzustimmen.

 

Ab 2011 ist die Durchführung eines nationalen Förderprogramms geplant, das von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden soll. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, von Forschungseinrichtungen und Sozialpartnern erarbeitet derzeit in meinem Auftrag die Grundlagen für dieses Fördermodell.

 

Auf die spezifischen Interessen und Bildungsbedürfnisse von Migrantinnen und Migranten wird in allen der Erwachsenenbildung dienenden Förderprogrammen eingegangen.

 

Zu Frage 8:

Kooperationen im Rahmen der Erwachsenenbildung in Form der Bereitstellung von Kofinanzierungen gibt es mit dem AMS und einzelnen Landesregierungen. Hinsichtlich des in Fragen 10 bis 12 angesprochenen Projekts kooperiert mein Ressort mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und mein Ressort sind die Ansprechpartner der OECD im PIAAC-Projekt und beauftragen die notwendigen Implementierungsschritte. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ ist derzeit mit der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschritte beauftragt. In den nächsten Monaten wird voraussichtlich ein projektbegleitendes Gremium eingerichtet werden. Neben Vertreterinnen und Vertreterinnen der genannten Ressorts sollen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen (insbesondere der Wissenschaft) vertreten sein, die Sozialpartner sollen ebenfalls angesprochen werden.

 

Die in der Fragestellung angeführten Zahlen beruhen auf früheren Schätzungen und sind nicht mehr aktuell. Die kolportierte Schätzung von 2,7 Mio. EUR zur Durchführung der Erhebung in Österreich beruhte auf damals noch unvollständigen Informationen betreffend den Projektumfang und wesentliche Anforderungen hinsichtlich Datenqualität bzw. Qualitätsmanagement. Die internationalen Projektkosten werden aus heutiger Sicht insgesamt bei ca. 25 Mio. EUR liegen, der österreichische Anteil dürfte dabei nach Abzug einer zu erwartenden Förderung durch die Europäische Kommission für die gesamte Laufzeit bis zum Jahr 2014 ca. 300.000 EUR betragen. Für die nationalen Kosten sind nach dem inzwischen vorliegenden präziseren Anforderungsprofil hinsichtlich technischer Standards für den Zeitraum 2010 bis 2014 insgesamt rund 3 Mio. EUR kalkuliert. Mein Ressort beteiligt sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an allen Vorbereitungs-, Planungs- und Durchführungsschritten und entsendet einen der beiden österreichischen Vertreter in das Steuerungsgremium des Projekts (PIAAC BPC - Board of participating countries). Das zweite österreichische Mitglied des BPC wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gestellt. Die beiden beteiligten Ressorts haben vereinbart, die Kosten zu teilen.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.