3341/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0357-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3395/J-NR/2009 betreffend Sicherung der Kunst- und Kulturobjekte des Kunsthistorischen Museums, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird nach Befassung des im Rahmen der Geschäftsführung angesprochenen Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Bezüglich des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum (KHM/MVK/ÖTM) ist im Speziellen hinsichtlich des KHM zu vermerken, dass mit Ausnahme der Sammlungen der Wagenburg, des Monturdepots und des Münzkabinetts seit 2002 alle Sammlungen des KHM das „The Museum´s System“ (TMS) als Bilddatenbank verwenden. Dieses System ermöglicht eine systematische Erfassung des Sammlungsgutes (Inventarisierung, Katalogisierung), eine Verknüpfung mit weiteren Informationen (Provenienz) und musealen Abläufen.

 

Die Sammlungsgegenstände des MVK sind mit fortlaufenden Inventarnummern am Objekt gekennzeichnet, mit Barcodekarten versehen und örtlich elektronisch erfasst. In den mit dem Kalenderjahr 1806 beginnenden (handschriftlichen) Inventarbänden werden die von den Sammlungsleiter/innen bzw. Kurator/innen wissenschaftlich bearbeiteten und digital in Access und TMS erfassten Objektdaten (seit 1994) neben der elektronischen Erfassung auch ausgedruckt und als Inventarband gebunden.


Die Objekte der Theatersammlung der Österreichischen Nationalbibliothek, aus der das ÖTM hervorgegangen ist, wurden von 1929 bis 1955 im sogenannten Akzessions-Verzeichnis erfasst. Alle Zugänge (Käufe, Schenkungen, usw.) wurden unter fortlaufenden Nummern eingetragen, die auch am Objekt zu finden sind. Seit 1955 werden Erwerbsnummern im sogenannten „E-Buch“ und am Objekt verzeichnet. Ein Erwerb kann aus einem oder auch mehreren Objekten bestehen. Die einzelnen Sammlungen führen eigene Inventarbücher mit fortlaufenden Nummern und eigenen Sammlungskürzel unter Einbeziehung der Erwerbsnummer, die nach inhaltlichen Kriterien die Dokumentation und Auffindung des einzelnen Objektes ermöglichen. Durch die elektronische Erfassung in TMS werden diese verschiedenen Ordnungssysteme zusammengeführt und erweitert.

 

Die Leitlinien für das Inventarisierungssystem für die wissenschaftliche Anstalt KHM mit MVK und ÖTM entsprechen dem internationalen Standard und wurden in Kooperation mit der Museumsdirektion, den Restauratorinnen und Restauratoren, Sammlungsleiterinnen und -leitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Depot- und Bestandsverwaltung erarbeitet und folgen der Museumsordnung und den Vorgaben des Aufgabenkataloges der Museumsordnung.

 

Die grundsätzlichen Vorgaben sind in der jeweils geltenden Fassung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 (§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Z 6 und 9) und der Museumsordnung für des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum verankert.

Die angesprochenen Vorgaben sind allen Personen des KHM/MVK/ÖTM bekannt, die operativ und strategisch mit den Aufgaben der Inventarisierung betraut sind, darüber hinaus auch dem Ressort, Rechnungshof und Wirtschaftsprüfern.

Es werden von der im KHM/MVK/ÖTM zuständigen Abteilung Multimedia und TMS-Schulungen und Informationsveranstaltungen durchgeführt.

 

Zu Fragen 6 bis 10:

Es wird bei der wissenschaftlichen Anstalt KHM mit MVK und ÖTM zwischen Objekten welche sich in Ausstellungsbereichen und jenen die sich in nicht öffentlichen Depots befinden unterschieden:

-     Objekte in Ausstellungsbereichen sind durch mechanische, technische und personelle Maßnahmen geschützt.

-     In Depots gelagerte Objekte werden mechanisch, technisch und personell gegen Gefährdung wie Brand, Einruchsdiebstahl, Wasserschäden etc. geschützt.

Die Evakuierung der Objekte aus den Ausstellungsflächen und Depots im Falle einer Gefährdung liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung bzw. der jeweiligen Sammlungsleitung.

 

Bei allen Sicherheitsmaßnahmen wird auf die individuelle Gefährdung der einzelnen Objekte besonders geachtet. Unter Einbindung externer Fachberater wird mit der jeweiligen Sammlung und dem Sicherheitsmanagement ein individueller Schutz umgesetzt.

 

Als diesbezügliche zusammenfassende Vorgaben sind u. a. das Bundesmuseen-Gesetz 2002 zu benennen. Die operative Umsetzung der Alarmvorgaben findet sich derzeit in den Dienstanweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und des Besucherdienstes. Das für 2010 geplante Krisenhandbuch soll für alle denkbaren Krisenszenarien genaue Alarmanweisungen und Standards beinhalten.

Die Alarmpläne sind mit der Exekutive und der Feuerwehr abgestimmt.

Das KHM mit MVK und ÖTM verfügt über einen eigenen Sicherheitsdienst, der nach internationalen Standards und den besonders hohen internen Vorgaben geschult wird. Auf permanente Weiterbildung und Trainings wird großer Wert gelegt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besucherdienstes erhalten spezielle, auf ihr Aufgabengebiet abgestimmte Zusatzausbildungen.

Praktische Übungen wie Räumungsübungen sowie Unterweisungen in Erster Löschhilfe werden regelmäßig abgehalten.

 

Zu Fragen 11 bis 15:

Es gilt gemäß Bundeshaushaltsrecht das Prinzip der Nichtversicherung von Kunstobjekten, die im Eigentum des Bundes stehen.

Eine Versicherung wird im Falle eines Transportes eines Objektes (z. B. auf Grund einer Leihe an Dritte) abgeschlossen. Der Versicherungsschutz im Falle eines Transportes umfasst „Nagel zu Nagel“, d. h. von Entfernung des Objektes von seinem Aufbewahrungsort bis zur Retournierung an denselben.

Die Versicherung wird „all risk“ abgeschlossen und umfasst daher sämtliche Risken, einschließlich höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Gewalt jeder Art.

Die Versicherung der Objekte wird immer vom Leihnehmer des Objektes abgeschlossen, der Leihnehmer ist Vertragspartner des Versicherers und für den rechtmäßigen Vertragsabschluss verantwortlich.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.