3342/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0358-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3396/J-NR/2009 betreffend Sicherung der Kunst- und Kulturobjekte des Museums Moderner Kunst, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird nach Befassung des im Rahmen der Geschäftsführung angesprochenen Bundesmuseums wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Die im MUMOK befindlichen Kunstwerke sind in Inventarbüchern, mit Inventarnummer versehen und handschriftlich erfasst. Die Daten sind in einer Datenbank erfasst, in welcher auch der aktuelle Standort festzustellen ist.

Die Inventarisierung entspricht den Richtlinien, die vom Museumsbund Österreich und von ICOM Österreich für die Vergabe des Museumsgütesiegels erarbeitet worden sind.

Die grundsätzlichen Vorgaben sind in der jeweils geltenden Fassung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 (§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Z 6 und 9) und der Museumsordnung für das MUMOK verankert.

 

Zu Fragen 6 bis 10:

Die Sicherheitszentrale im MUMOK ist rund um die Uhr besetzt. Informationen bezüglich der Vorkommnisse im Museum laufen in dieser zusammen.

In der besonderen Dienstanweisung für die Sicherheitszentrale ist die Vorgehensweise des Sicherheitspersonals bei Wassereintritt, Brandalarm, Drohanrufen und sonstigen technischen Störungen vorgegeben.

Im wöchentlichen Wechsel wird seitens der wissenschaftlichen Abteilungen ein/e Kurator/in der Woche bestellt, der/die in seiner/ihrer Funktion eine Bereitschaft und Erreichbarkeit für die Sicherheit gewährleisten muss.

Bei Störfällen wählt der/die Kurator/in der Woche die aus seiner/ihrer Sicht zu setzenden Maßnahmen und informiert bei Bedarf weitere Kollegen/innen des MUMOK. Die Vorgangsweisen sind nicht schriftlich abgefasst, da die Kuratoren/innen über langjährige Erfahrung verfügen. Durch die baulichen Gegebenheiten ist es dem MUMOK möglich, Kunstwerke entweder Richtung Museum oder in die außen liegende Restaurierung zu verschaffen, wobei auch ein Ausweichen auf das Depot im Wiener Hafen möglich wäre.

 

Zu Fragen 11 bis 15:

Da sich das Sammlungsgut zur Gänze im Eigentum des Bundes befindet, gilt gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes der Grundsatz der Nichtversicherung.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.