3344/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0363-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3443/J-NR/2009 betreffend Linzer „Nudelauge“ und sein Schicksal des Scheiterns, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Projekt LINZER AUGE wurde bei Linz09 von der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg (im Folgenden kurz „Kammer“) als Beitrag zur „Europäische Kulturhauptstadt Linz 2009“ eingereicht. Nach Zustimmung des Aufsichtsrates wurde in der Folge ein Projektvertrag zwischen Linz09 und der Kammer abgeschlossen, wonach Linz09 einen Produktionskostenzuschuss in der Höhe von EUR 70.000,00 leistet. Die Umsetzung des Projekts oblag der Kammer.

 

Zu Frage 2:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war im Wege seines Vertreters im Aufsichtsrat der Linz09 GmbH informiert.

 

Zu Fragen 3 und 7:

Aufgrund mangelhafter Erfüllung wurde der Projektvertrag zwischen Linz09 und der Kammer über EUR 70.000,00 aufgelöst. Der bisher ausbezahlte Teilbetrag von EUR 50.000,00 soll zurückgefordert werden.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Für die Planung und Durchführung des Projekts war ausschließlich die Kammer zuständig. Die genannten Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur; von einer Beantwortung wird daher abgesehen.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Linz09 hat für die gesamte Laufzeit des Kulturhauptstadtjahres eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Entstehen während einer Veranstaltung von Linz09 Sach- oder Personenschäden an Dritten, so sind diese von der Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Weiters verfügt Linz09 über eine Ausstellungsversicherung, in deren Rahmen künstlerische Objekte im Innenbereich versichert wurden.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Die Frage der Nachnutzung liegt bei der Stadt Linz und der Kammer.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.