3346/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0372-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3475/J-NR/2009 betreffend Sicherung der Kunst- und Kulturobjekte in der Österreichischen Nationalbibliothek, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird nach Befassung der im Rahmen der Geschäftsführung angesprochenen Österreichischen Nationalbibliothek wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Die Inventarisierung der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) erfolgt für Sammlungsobjekte und Druckschriften durch Vergabe einer Signatur, im Fall von Druckschriften durch zusätzliche Barcodierung. Seit 1992 erfolgt die Inventarisierung im elektronischen Bibliothekssystem Aleph.

Das Inventarisierungssystem beruht auf bibliotheksinternen organisatorischen Vorgaben und folgt internationalen Standards der Katalogisierung und Erschließung.

Die grundsätzlichen Vorgaben sind in der jeweils geltenden Fassung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 (§ 13, § 16 Abs. 1 Z 5 und 7), der Bibliotheksordnung der ÖNB sowie jener Gesetze, die die Abgabe von Bibliotheksstücken an die ÖNB beinhalten (z. B. Mediengesetz) geregelt.

Die angesprochenen Vorgaben sind allen Personen der ÖNB bekannt, die operativ und strategisch mit den Aufgaben der Inventarisierung betraut sind, darüber hinaus auch dem Ressort.

Grundlagen der bibliothekarischen Inventarisierung und Katalogisierung werden im österreichweit standardisierten, von der ÖNB in Kooperation mit der Universität Wien angebotenen Lehrgang „Master of Science Library and Information Studies“ vermittelt.

 

Zu Fragen 6 bis 10:

Die Aufbewahrung von Sammlungsobjekten erfolgt in alarmgesicherten Bereichen. Der Sicherheitsdienst der ÖNB ist ebenso wie die Betriebsfeuerwehr der Burghauptmannschaft Österreich vor Ort stationiert.

Der einheitliche ÖNB-Brandschutz- und Notfallsplan sowie ein Krisenmanagementsystem sind implementiert. Ein Objekt-Evakuierungsplan befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

Als diesbezügliche zusammenfassende Vorgaben sind u. a. das Bundesmuseen-Gesetz 2002 zu benennen, weiters sind die zahlreichen normativen Grundlagen zur Sicherheit und Arbeitnehmer/innenschutz in mehreren internen Dienstanweisungen umgesetzt.

Der ÖNB-Brandschutz- und Notfallplan sind der Betriebsfeuerwehr Burghauptmannschaft Österreich, der Wiener Berufsfeuerwehr, der Polizei, der Burghauptmannschaft Österreich sowie allen ÖNB-Mitarbeiterinnen bzw. -Mitarbeitern bekannt.

Schulungen der Krisenmanagementteams erfolgen laufend, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen über die gültigen Alarm- und Evakuierungsvorgaben informiert.

 

Zu Fragen 11 bis 15:

Es gilt gemäß Bundeshaushaltsrecht das Prinzip der Nichtversicherung von Kunstobjekten, die im Eigentum des Bundes stehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.