3348/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0374-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3477/J-NR/2009 betreffend Sicherung der Kunst- und Kulturobjekte des Technischen Museums Wien, welche im Eigentum des Bundes bzw. im eigenen Eigentum stehen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird nach Befassung des im Rahmen der Geschäftsführung angesprochenen Technischen Museums Wien mit Österreichischer Mediathek wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Die Sammlungsobjekte des Technischen Museums Wien mit Österreichischer Mediathek (TMW) sind betreffend historischer Sammlungen in Altinventaren, für Objekte seit der Gründung in Büchern und Karteien und diese sowie alle Objektneuzugänge seit der Wiedereröffnung 1999 in einer elektronischen Datenbank inventarisiert. Über die Inventarnummer sind alle Informationen zu den Objekten bis hin zum Standort zugänglich.

AV-Medien sind in einer Weise inventarisiert, die sicherstellt, dass über ihre Existenz und ihren Verbleib jederzeit Auskunft gegeben werden kann.

Sammlungen und Aufgaben der Inventar- und Depotverwaltung beruhen auf einem Ablaufdiagramm, sind durch Formulare geregelt und in der Datenbank abgebildet. Sie entsprechen somit dem internationalen „state of the art“ (ICOM-Richtlinien).

Die grundsätzlichen Vorgaben sind in der jeweils geltenden Fassung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 (§ 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Z 6 und 9) und der Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek verankert.

Die in der gegenständlichen Museumsordnung und den internen Dokumenten festgelegten Vorgaben sind allen Personen bekannt, die operativ und strategisch mit den Aufgaben der Inventarisierung betraut sind (z B. Kustodinnen und Kustoden, Leitungsausschuss, Kuratorium). Da Exekutive und Feuerwehr nicht am Inventarisierungsprozess beteiligt sind, wurden diese nicht miteinbezogen.

Es finden laufend Schulungen bzw. Informationsveranstaltungen über die Weiterentwicklung der Datenbank sowie eigens einberufene Datenbanksitzungen statt.

 

Zu Fragen 6 bis 10:

Das TMW ist rund um die Uhr mit einem Sicherheitsdienst besetzt. Für unvorhersehbare Katastrophenfälle sind während der Öffnungszeiten Journal und technischer Bereitschaftsdienst anwesend. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht Rufbereitschaft zu den leitenden Museumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Eine Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall erfolgt vollautomatisch, der Zutritt ist über einen Schlüsselsafe geregelt.

Das Gefahrenmanagement ist darauf ausgerichtet, schnellstmöglich kompetente und mit der Sachlage vertraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte vor Ort zu bringen und gemeinsam mit externen Einsatzkräften (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten), wenn die Gefährdung von Menschenleben und Gesundheit auszuschließen ist, den Schutz von Sammlungsgut bzw. die Bergung zu koordinieren.

Im AV-Archiv ist eine Anlage installiert, die Wassereinbruch unverzüglich meldet, ebenso wie eine Alarmanlage welche Einbruch meldet.

Brand- und Katastrophenschutz sind landesgesetzlich geregelt und wird dieser dementsprechend durchgeführt. Was die fachspezifische Umgangsweise mit Sammlungsgut betrifft, so folgt diese dem internationalen „state of the art“ (ICOM-Richtlinien). Als diesbezügliche zusammenfassende Vorgaben sind das Bundesmuseen-Gesetz 2002, die mit der Feuerwehr abgestimmten Brandschutzpläne, die Brandschutzordnung sowie die Archivordnung zu benennen und es sind die zuständige Abteilungen des Wiener Magistrats zB. Baubehörde, die Feuerwehr, das magistratische Bezirksamt über die betreffenden Vorgaben informiert.

Brandalarm- und Räumungsübungen sowie Übungen zum Personenschutz werden – entsprechend den Vorschriften – regelmäßig abgehalten und protokolliert. Die Vorgaben für Katastrophenschutz und das Verhalten im Katastrophenfall werden regelmäßig mit den Bediensteten durchgegangen.

 

Zu Fragen 11 bis 15:

Für Gegenstände im Eigentum des Bundes besteht der Grundsatz der Nichtversicherung gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes.

Für andere Sammlungsgegenstände wurde eine Kunstversicherung abgeschlossen. Eine diesbezügliche Ausschreibung wurde nicht durchgeführt. Die Gesamtversicherungssummen stellen sich wie folgt dar:

-     Auf erstes Risiko: EUR 27,5 Mio.

-     Höchster Einzelwert: EUR 5 Mio.

-     Höchsthaftungssumme pro Transport: EUR 27,5 Mio.

-     Transportmittelmaximum: EUR 13.75 Mio.

Die Objekte sind an allen Standorten des TMW gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust als Folge aller Gefahren (inkl. Transportgefahren), denen die versicherten Objekte ausgesetzt sind, versichert.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.