3350/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0380-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Dezember 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3577/J-NR/2009 betreffend die Broschüre „FICKEN?! Endlich Klartext reden!!!“, die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 5. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde durch die gegenständliche Anfrage darauf aufmerksam gemacht.

 

Zu Frage 2:

Nein.

 

Zu Frage 3:

Null.

 

Zu Frage 4:

Bei Stellung eines Förderungsantrages und Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung etwa im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl II Nr. 51/2004, würden der genannten Einrichtung – in gleicher Weise wie auch allen anderen Förderungswerbern – Förderungen zuerkannt.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt das Anliegen zeitgemäße Akzente im Bereich der Sexualpädagogik zu setzen und hat in Kooperation mit dem Wiener Programm für Frauengesundheit und dem Institut für Sexualpädagogik ein zeitgemäßes Medienpaket für Sexualpädagogik 2009 entwickelt.

 

Dieses Medienpaket besteht aus zwei Teilen: Der Aufklärungsfilm „Sex – we can?!“ kommt dem Bedürfnis Jugendlicher nach Information und sexueller Aufklärung unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation nach. Das Manual zum Film als wesentlicher Bestandteil des Medienpaketes liefert Pädagoginnen und Pädagogen fundiertes Hintergrundwissen. Das Manual gliedert sich in folgende drei Teile:

Teil 1: Praxisnahe Grundlagen der Sexualpädagogik

Teil 2: Themenaufbereitung

Teil 3: Methodenvorschläge für den Unterricht

 

Der Film kann bereits unter www.sexwecan.at abgerufen werden. Das Manual ist fertig gestellt und wird als Download auf der Homepage der Schulpsychologie unter www.schulpsychologie.at zur Verfügung stehen. Der Film wird auch als DVD gemeinsam mit dem Manual auf CD-Rom veröffentlicht werden und kann über das Medienservice bestellt werden.

 

Zu Frage 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Gemäß § 56 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter verpflichtet ua. für die Einhaltung der Rechtsvorschriften an der Schule Sorge zu tragen. Neben schulrechtlichen Bestimmungen bis hin zur schuleigenen Hausordnung sind darunter all jene rechtlichen Regelungen zu subsumieren, die in einem konkreten Fall für die Schule von Relevanz sind. Ein pauschalierendes Verbot in Bezug auf jedwedes Fotografieren in Unterrichtsräumen ist demgemäß nicht ableitbar.

 

Zu Frage 9:

Nein.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.