3353/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0360-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3383/J betreffend „Internetkäufe verbotener Gegenstände durch Minderjährige“, welche die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Grundsätzlich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Länder.

 

Für Websites von Online-Anbietern kommen hinsichtlich des Verkaufs an Minderjährige die allgemeinen Regeln des Zivilrechts zur Anwendung. Sonderregelungen für Internetkäufe von Minderjährigen bestehen dabei nicht. Allgemein ist nach  § 50 Abs. 2 der Gewerbeordnung der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen, Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher unzulässig.


Derzeit findet eine Abstimmung mit den Ländervertretern zu Vereinheitlichung des Jugendschutzes in Österreich statt. Dabei soll unter anderem über den verbesserten Schutz Minderjähriger bei Einkäufen im Internet diskutiert werden. Ergebnisse sollen im Frühjahr 2010 vorliegen.