3360/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0250-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3298/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

In die Gesetzgebungsarbeiten des Bundesministeriums für Justiz können grundsätzlich auch Vorschläge auswärtiger Stellen einfließen. Vor allem sind hier die Arbeiten von Universitätslehrern oder „universitätsnahen“ Stellen zu nennen. Das betrifft zum Teil Vorschläge für einzelne Bestimmungen, zum Teil aber auch ganze Gesetzesentwürfe. Für das Bundesministerium für Justiz sind Kooperationen mit der Wissenschaft außerordentlich wichtig. Sie stellen nämlich die höchst mögliche fachliche und dogmatische Qualität der Gesetzesentwürfe des Bundesministeriums für Justiz sicher. Solche Vorschläge und Entwürfe werden in aller Regel ohne einen darauf lautenden Auftrag des Bundesministeriums für Justiz unterbreitet und nicht honoriert.

Darüber hinaus steht es Interessenvertretungen frei, zu den Gesetzgebungsarbeiten Vorschläge zu erstatten, sei es, dass sie das aus eigenem Antrieb tun, sei es, dass sie dazu in den Verhandlungen, die mit der Vorbereitung eines Entwurfs einhergehen, aufgefordert werden. Diese Arbeiten werden vom Bundesministerium für Justiz selbstverständlich nicht honoriert.

Aufträge an Rechtsanwaltskanzleien zur Vorbereitung von Vorschlägen oder Entwürfen werden nicht erteilt. In den verschiedenen Arbeitsgruppen zur Vorbereitung von Gesetzesentwürfen sind aber immer wieder Rechtsanwälte vertreten, sei es, dass sie vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag entsendet werden, sei es, dass sie als Vertreter bestimmter Interessenvereinigungen einschreiten. Diese „Konsultation“ von Rechtsanwälten hat sich ebenso bewährt wie etwa die Beiziehung von Notaren und von Richtern als Vertreter der Rechtsberufe.

In allen Fällen, in denen Vorschläge oder Entwürfe dritter Stellen in die Gesetzgebungsarbeiten einfließen, behält das Bundesministerium für Justiz die Verantwortung. Solche Vorarbeiten werden nicht uneingeschränkt und unkritisch übernommen, sondern in den entsprechenden Arbeitsgruppen, die aus Vertretern aller beteiligten Kreise und auch der Wissenschaft bestehen, zusammen mit anderen Unterlagen beraten. Die Gesetzesentwürfe für das Begutachtungsverfahren und die Regierungsvorlage arbeitet stets das Bundesministerium für Justiz aus. In der Mehrzahl der Fälle werden darin Vorschläge und Entwürfe dritter Stellen – wenn überhaupt – nur modifiziert übernommen. Dadurch wird gewährleistet, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen gewahrt bleibt und nicht Regelungen vorbereitet werden, die allein der Durchsetzung bestimmter Lobby-Interessen dienen.

Die Gesetzesentwürfe des Bundesministeriums für Justiz werden daher zum weit überwiegenden Anteil selbst und in eigener Verantwortung vorbereitet. Die Beiziehung dritter Stellen bildet eine im Grunde genommen seltene Ausnahme von diesem Grundsatz.

. Dezember 2009

 (Mag. Claudia Bandion-Ortner)