339/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2009
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0164 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 26. Jänner 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Gerhard Deimek,
Kolleginnen und Kollegen vom 27. November 2008, Nr. 311/J,
betreffend fehlerhafter Gebarung der Bundesforste AG
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen vom 27. November 2008, Nr. 311/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Durch Einführung des – mittlerweile außer Kraft getretenen – § 17a im Bundesforstegesetz wurde der Bundesminister für Finanzen im Jahr 2001 ermächtigt, Flächen des öffentlichen Wasserguts an die ÖBf AG zu übertragen. Die Übertragung wurde in Folge der Ausübung dieser gesetzlichen Ermächtigung vorgenommen.
Zu Frage 3:
Aufgrund der Einholung von Bewertungsgutachten sowie der Zwischenfinanzierung des Erwerbs der Seen sind zwangsläufig Kosten angefallen, die bei einer Transaktion dieses Ausmaßes zu erwarten und angemessen waren.
Der Rechnungshof hat die in Folge der Seentransaktion eingetretenen substanziellen Ergebnisverbesserungen ausdrücklich positiv beurteilt.
Zu Frage 4:
Es handelt sich hier um jene bundeseigenen Seen in der Verwaltung des BMLFUW, welche vom Landeshauptmann von Oberösterreich und vom Landeshauptmann von Kärnten im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund verwaltet wurden (Art. 104 Abs. 2 B-VG, Verordnung des BMLF vom 17.6.1969, BGBl.Nr. 280/69).
In OÖ: Attersee.
In Kärnten: Wörther See, Ossiacher See, Millstätter See, Weißensee, Längsee, Pressegger See, Brennsee, Afritzer See, Falkertsee, Baßgeigensee.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Es wurden folgende externe Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben:
à „Übertragungswert ausgewählter österreichischer Seen in Kärnten und Oberösterreich“, Austrian Research Centers (Bandbreite zwischen ATS 585 und 735 Mio).
à „Gutachten zur Ermittlung des Übertragungswerts der im Zuge einer Sacheinlage an die Österreichische Bundesforste AG zu übertragenden österreichischen Seen (§ 17a Bundesforstegesetz 1996)“, Mag. Detlev Gross (rund ATS 816 Mio).
à „Übertragung von bundeseigenen Seen an ÖBf AG. Bewertung; Bekanntgabe – Stellungnahme zu GZ 26 2512/15-II/10/00 bzw. 44 1002/30-II/10/00.“, Bundesministerium für Finanzen (ATS 870 Mio).
Zu Frage 9:
Sämtliche Beteiligungen der ÖBf AG werden von der ÖBf Beteiligungs GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der ÖBf AG, gehalten. Aktuell verfügen die Bundesforste über 12 direkte Beteiligungen, davon befindet sich eine, die Foria Forstmanagement GmbH, in Liquidation.
Zu Frage 10:
Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Beteilungen der Bundesforste in den letzten Geschäftsjahren insgesamt in ihrem Wert kontinuierlich gestiegen sind und in Summe gleichzeitig positive Beiträge zum Ergebnis der ÖBf-Gruppe geleistet haben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass einzelne Beteiligungen (z.B. Dachstein Tourismus AG, RegioZ Regionale Zukunftsmanagement und Projektentwicklung Ausseerland Salzkammergut GmbH & Co KG) aus strategischen bzw. regionalpolitischen Gründen eingegangen wurden.
In den vergangenen Geschäftsjahren haben die Dachstein Tourismus AG (DAG), die Dachstein und Eishöhlen GmbH & Co KG (D&E), die Foria Forstmanagement GmbH (Foria) und die SWH - Strom und Wärme aus Holz, Heizwerke Errichtungs-Betriebs GmbH (SWH) negative Ergebnisse erwirtschaftet. Die Foria befindet sich in Liquidation, hinsichtlich der DAG nimmt das Land Oberösterreich eine Abgangsdeckung vor. Die D&E erwirtschaftet mittlerweile positive Ergebnisse. Bei der SWH ist zu berücksichtigen, dass die betriebenen Projekte (die Gesellschaft errichtet und betreibt Biomasseheizkraftwerke) in der Anlaufphase sind und dementsprechende, bei Investitionen dieser Art übliche, Anlaufverluste entstehen. Die Planrechnungen für den künftigen Geschäftsgang lassen positive Ergebnisse erwarten.
Zu den Fragen 11 bis 14:
Wie in Beantwortung der Frage 10 ausgeführt, befindet sich die Foria in Liquidation, die aus heutiger Sicht im Jahr 2009 abgeschlossen sein wird. Die 6,3%-ige Beteiligung der Bundesforste an der DAG wird aus strategischen Gründen (die Bundesforste sind gemeinsam mit der DAG an der D&E beteiligt) beibehalten und ist auch Ausdruck der regionalen Verbundenheit der Bundesforste mit dem Salzkammergut. Für die SWH-Gruppe, die schon heute einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Wertschöpfungskette leistet, bestehen positive Vorschaurechnungen.
Zu Frage 15:
In die Foria Forstmanagement GmbH hat die ÖBf AG über die ÖBf Beteiligungs GmbH insgesamt 8,85 Mio. Euro investiert. Die Abschreibung der Investitionen ist in der ÖBf Beteiligungs GmbH in 2 Teilen bereits erfolgt (2005: 3 Mio. €, 2006: 5,85 Mio. €).
Zu Frage 16:
Die Foria wurde gemeinsam mit den finnischen Staatsforsten mit dem Geschäftszweck gegründet, in den mittel- und osteuropäischen Staaten Forstwirtschaft und Forstmanagement zu betreiben. Die DAG plant, errichtet und betreibt Seilbahnen und Schlepplifte im Gebiet des Dachsteins und seiner Umgebung. Unternehmensgegenstand der D&E ist der Betrieb der Dachstein-Krippensteinbahn sowie der Dachsteinhöhlen und der Welterbe-Wanderwelt Dachstein-Krippenstein. Die SWH errichtet und betreibt Werke zur Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse.
Zu Frage 17:
Die Foria hat ihre Tätigkeit im Jahr 2003 begonnen. Erstes volles Geschäftsjahr war das Jahr 2004. 2005 wurden mit dem Austausch der beiden Geschäftsführer bereits personelle Konsequenzen gezogen (siehe dazu auch die Antworten zu den Fragen 19 bis 21) und jene Parameter definiert, bei deren Eintritt die Tätigkeit der Foria zu beenden ist.
Nachdem sich die massiven Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Änderung der politischen Situation, Steigerung der Exportzölle durch die russische Regierung etc.) gezeigt hatten, wurde im Jahr 2006 definitiv die Liquidierung eingeleitet. Davor war davon auszugehen, dass die Investitionen mittel- bzw. langfristig Renditen erzielen werden.
Zu Frage 18:
Die operative Verantwortung lag bei der Geschäftsführung der Foria, auf deren Informationen und Planungen auch die Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der ÖBf AG aufbauten.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Im Jahr 2005 wurden die beiden Geschäftsführer der Foria abgelöst und durch Dr. Johann Mattes, einen der erfahrensten leitenden Mitarbeiter der Bundesforste, ersetzt.
Zu Frage 22:
Die Berichte wurden grundsätzlich immer vierteljährlich erstellt. In einigen wenigen Ausnahmefällen kam es auslastungsbedingt zu halbjährlichen Intervallen.
Zu den Fragen 23 und 24:
Diesem Kritikpunkt wird schon derzeit zur Gänze Rechnung getragen.
Zu Frage 25:
In dem vom Rechnungshof geprüften Zeitraum lagen keine Konzepte vor, die auf eine Verringerung ausschließlich des Arbeiterstandes ausgerichtet waren.
Zu den Fragen 26 und 27:
Das Ausmaß des sich im Gefolge der Seentransaktion ergebenden Arbeitsumfangs war insbesondere wegen der damals nicht bekannten unberechtigten Nutzungen und der Vielzahl der Fälle, in denen Grenzverhandlungen strittig werden, nicht abschätzbar. Sobald dies der Fall war, wurden die Personalressourcen der zuständigen Forstbetriebe entsprechend angepasst.
Zu Frage 28:
Die Personalstände sind Gegenstand der jährlichen Budgetgespräche. Bei Vorliegen eines nachvollziehbaren Bedarfs wird eine Anpassung durchgeführt.
Zu Frage 29:
Verträge über Liegenschaftstransaktionen, die der Genehmigung des Aufsichtsrates bedürfen, werden entweder von beiden Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen gezeichnet. Das Vieraugenprinzip wird durchgängig gewahrt.
Die Beanstandung des Rechnungshofs bezog sich auf die (bis zur Beanstandung) bei den Bundesforsten geübte Praxis, wonach e-mails an die Unternehmensleitung, mit denen Anträge der Forstbetriebe auf Durchführung aufsichtsratspflichtiger Geschäfte übermittelt werden, dem Mitarbeiter, der das Vieraugenprinzip wahrnimmt, in Kopie gesendet wurden. Dieser hatte dadurch die Möglichkeit, seine Zustimmung zu verweigern. Langte hingegen keine Nachricht ein, wurde von einer Zustimmung ausgegangen. Diese Praxis wurde aus Gründen der Abwicklungsvereinfachung gewählt.
Zu Frage 30:
Der in der Antwort zu Frage 29 dargestellten Kritik des Rechnungshofs wird seit 2007 dadurch Rechnung getragen, dass der das Vieraugenprinzip wahrnehmende Mitarbeiter seine Zustimmung ausdrücklich per e-mail erklärt. Das bestehende System wird zudem – voraussichtlich ab 2009 – durch einen elektronischen Akt mit Prozessdokumentation abgelöst.
Zu Frage 31:
Im Jahr 2001 wurde ein allgemeines Seenkonzept („Grundsätze der See- und Seeuferpolitik der ÖBf AG“) erstellt. Betreffend die Erstellung von Einzelkonzepten für jeden See hat sich gezeigt, dass diese nur bei Bedarf sinnvoll ist und das Fehlen von Einzelkonzepten keinerlei nachteilige Auswirkungen hat.
Zu Frage 32:
Aufbauend auf der Erfahrung, dass Einzelkonzepte nur punktuell und bei Bedarf benötigt werden, hat der Aufsichtsrat der ÖBf AG beschlossen, dass Detailkonzepte nur nach Bedarf zu erstellen sind.
Der Bundesminister: