3407/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/429-PMVD/2009 17. Dezember 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3364/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Intrigantenstadl Abwehramt" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 10:
Es wurde gegen zwei Mitarbeiter des Abwehramtes betreffend den Vorfällen im Jahr 2000 und 2001 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wobei ein Verfahren rechtskräftig mit einem Schuldspruch beendet wurde. Gegen die in der Anfrage genannten Personen wurde im Zusammenhang mit diesem Vorfall kein Disziplinarverfahren eingeleitet. Darüber hinaus sind der Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen im gegenständlichen Sachverhalt keine disziplinär und würdigende Pflichtverletzungen gemeldet bzw. bekannt geworden. Weitere Informationen sind, da es sich um nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung handelte aus Gründen der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage öffentlich erörtert zu werden.