3408/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/430-PMVD/2009                                                                                  17. Dezember 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3373/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus in Österreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport werden im Rahmen der Stellung sprachliche und rechnerische Kenntnisse durch psychologische Testverfahren erfasst. Dies geschieht allerdings nur insoweit, als dies für die Beurteilung der geistigen Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung erforderlich ist. Bei geringen Leistungen in diesen Bereichen erfolgt eine zusätzliche Überprüfung durch den jeweiligen untersuchenden Psychologen. Als explizit „schlecht“ klassifiziert wurden die Kenntnisse von 1,8 % der Stellungspflichtigen des Jahres 2008 im Bereich Lesen, 1,9 % im Bereich Schreiben und 1,4 % im Bereich Rechnen. Insgesamt wurden 2,6 % der Stellungs­pflichtigen des Jahres 2008 in zumindest einem dieser Bereiche mit der Klassifizierung „schlecht“ beurteilt. Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen die Kenntnisse jener Personen, bei denen wegen einer geistigen Behinderung vom persönlichen Erscheinen vor der Stellungskommission Abstand genommen wurde. Spezifische Studien zum Thema des funktionellen Analphabetismus wurden im Fachbereich Psychologie im Ressort nicht durchgeführt.

Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J.

Zu 4 bis 7 und 9:

Für Rekruten wurden Deutsch-Förderseminare entwickelt, die mit Hilfe von Deutschlehr­kräften und internen Sprachtrainern abgehalten werden. Erste Erfahrungswerte haben gezeigt, dass diese – ausschließlich auf freiwilliger Basis außerhalb der Normdienstzeit durchgeführten – Seminare sehr positiv angenommen werden.

Kandidatinnen und Kandidaten für eine Unteroffizierslaufbahn im Österreichischen Bundesheer werden im Rahmen von Eignungsprüfungen unter anderem auf Deutsch­kenntnisse (Leseverstehen, schriftlicher Gebrauch und Rechtschreibung) sowie Mathematik­kenntnisse (Anwendung der Grundrechenarten bei Textaufgaben aus dem militärischen Alltag) getestet. Zum Ausgleich erkannter Mängel werden bis zum Beginn der eigentlichen Unteroffiziersausbildung gezielte Fördermaßnahmen insbesondere in Deutsch (ca. 90 Unterrichtseinheiten) gesetzt. Die Verbesserung der Mathematikkenntnisse liegt in der Eigenverantwortung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Weiters wird bei allen Lehrgängen der Unteroffiziersausbildung und Weiterbildung die korrekte Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie das sinnerfassende Lesen an Hand von berufsbezogenen Aufgabenstellungen gefördert. Durch das Sprachinstitut des Österreichischen Bundesheeres werden hiezu die erforderlichen Prüfunterlagen und Unterrichtsbehelfe erstellt, Deutsch-Sprachtrainer herangebildet sowie die dezentralen Fortbildungsseminare organisiert. Pro Jahr werden etwa 1.850 Sprachprüfungen in Deutsch durchgeführt. Eine Unterscheidung in förderungswürdige Personen mit und ohne Migrationshintergrund erfolgt nicht.

Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J.

Zu 8:

Derzeit nicht; in diesem Zusammenhang ist jedoch nicht unerwähnt zu lassen, dass im Jahr 2010 durch eine Kompanie der 7. Jägerbrigade ein Kooperationsprojekt „Alphabetisierung/
Grundbildung mit den Kärntner Volkshochschulen“ vorgesehen ist.


Zu 10 bis 12:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 3375/J und Nr. 3368/J.