3411/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/433-PMVD/2009                                                                                  17. Dezember 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Oktober 2009 unter der Nr. 3493/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Krankenstände beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Im Jahr 2007 wurden in meinem Ressort 297.426 und im Jahr 2008 316.490 Krankenstands­tage verzeichnet. Die durchschnittliche Zahl der Krankenstandstage betrug im Jahr 2007 bei Beamten 10,99 und bei Vertragsbediensteten 15,11 sowie im Jahr 2008 bei Beamten 11,93 und bei Vertragsbediensteten 15,67.

Für 2009 sind noch keine abschließenden Zahlen verfügbar.


Zu 4:

Die Senkung der Krankenstandstage ist selbstverständlich für jeden Dienststellenleiter von vitalem Interesse. In diesem Sinne sind Sport und Bewegung im Österreichischen Bundes­heer seit jeher ein enorm wichtiger Faktor, weil Soldaten physisch und psychisch in der Lage sein müssen, schwierige Aufgaben unter erschwerten Bedingungen über einen längeren Zeitraum zu erfüllen. Darüber hinaus werden nicht nur im Rahmen des Österreichischen Bundesheeres sondern im gesamten Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bediensteten verschiedenste Maßnahmen gesetzt. So kann beispielsweise die Körperausbildung für Rekruten und Kaderpersonal im Rahmen des Dienstes und die Möglichkeit der Benützung von Sporteinrichtungen durch Zivilbedienstete nach Dienst als ein wichtiger Beitrag für die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit angesehen werden. Weiters gibt es diverse präventive Maßnahmen, wie unter anderem eine umfassende medizinische und psychologische Untersuchung im Rahmen des Stellungsverfahren und vor Entsendung in einen Auslandseinsatz, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen, Beratungen durch Arbeitsmediziner sowie unterschiedlichste Eignungs- und Tauglichkeits­untersuchungen. Auch bei Beschaffungen, etwa von Büromöbeln, wird bereits im Vorfeld auf ergonomische Gesichtspunkte Rücksicht genommen, und bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen werden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zeitgemäße Normen, wie beispielsweise ausreichende Beleuchtung berücksichtigt. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1809/J (Nr. 1793/AB).