3414/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0367-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Dezember 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3449/J-NR/2009 betreffend Bezirksmuseen in der Bundeshauptstadt Wien, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Einleitend ist zu bemerken, dass verfassungsgemäß die primäre Zuständigkeit für Kultur bei den Ländern liegt. Der Bund ist nur subsidiär bzw. in explizit angeführten Bereichen tätig (z. B. Bundestheater, Bundesmuseen). Neben der grundsätzlichen Kompetenzverteilung im Bereich der Hoheitsverwaltung können die Gebietskörperschaften jedoch unabhängig von der Kompetenzverteilung in der Bundesverfassung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden. Hier engagiert sich der Bund – wiederum subsidiär zur primär hoheitlichen Zuständigkeit der Länder – zugunsten der österreichischen Kunst und Kultur.


 


Ausgehend davon ist festzuhalten, dass die Kultursektion meines Ressorts Projekte der Länder im Bereich Kultur fördert. Darunter fallen Förderungen im musealen Bereich, Büchereiwesen, in der Volkskultur sowie im Denkmalschutz. Weiters ist festzuhalten, dass die Bundesländer selbst über Kulturbudgets verfügen und die Förderung von Kulturleistungen der Länder in erster Linie Aufgabe derselben ist.

 

Die Wiener Bezirksmuseen – als Institution ein kulturelles Unikat in der europäischen Städtelandschaft – warten mit reichhaltigen Informationen über Geschichte und Kultur des jeweiligen Bezirkes auf und sind mir diese Einrichtungen daher bekannt.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Die Verantwortlichkeit für die Wiener Bezirksmuseen liegt bei deren Trägern und nicht beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Daher können Fragen nach deren Finanzbedarf nur von den Trägern selbst beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen.

 

Zu Frage 7

Ansuchen um finanzielle Förderung können von den Wiener Bezirksmuseen in gleicher Weise gestellt werden, wie von allen anderen Museen Österreichs, mit Ausnahme der Museen des Bundes, auch.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Ich führe laufend Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher politischer Parteien, und zwar sowohl über allgemeine Fragen als auch konkrete Vorhaben der Kunst- und Kulturpolitik. Unabhängig hievon müssen wie in Beantwortung der Frage 7 ausgeführt Förderungswerberinnen und -werber Anträge stellen, die seitens Kultursektion unter Einbeziehung des Beirates für Museumsförderungen und Beachtung der Kriterien gemäß den Förderrichtlinien auf Antrag bearbeitet werden.

Ein direkter Konnex zwischen allfälliger Vorsprache eines Mitgliedes einer Landesregierung und der Förderungszuerkennung ist nicht gegeben, wenngleich ich alle Informationen als Entscheidungshilfe sehr ernst nehme.

 

Zu Frage 10:

In meinem Kabinett ist Herr Dr. Florian Schulz für Kulturangelegenheiten im einleitend ausgeführten Sinn zuständiger Ansprechpartner.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.