3420/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0034-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Dezember 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3362/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ausstehender Bericht an den Nationalrat über die zur Vollstreckung österreichischer Entscheidungen in anderen Mitgliedsstaaten im Bereich des Verkehrswesens notwendigen Auskunftserteilungen zur Ermittlung der Lenker gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Wann ist mit der Vorlage des oben genannten Berichts an den Nationalrat zu rechnen?

Ø      Womit begründen Sie die Verzögerung der Vorlage?

Ø      Zeichnen sich, falls der Bericht bereits vorbereitet wurde, bereits Erfahrungen mit der Auskunftserteilung zur Ermittlung verkehrsauffälliger ausländischer Lenker ab?


Von meinem Ressort wurden in Bezug auf das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz und die damit zusammenhängenden bisherigen Erfahrungen, Stellungnahmen sämtlicher Bundesländer eingeholt.

Die Endredaktion wird derzeit gemeinsam mit dem BKA vorgenommen. Zur verzögerten Beantwortung kam es, weil regelmäßig neue Erfahrungsberichte der Länder einlangen, die in den Bericht noch Eingang finden sollen. Mit der Vorlage des Berichtes ist aber in Kürze zu rechnen.

 

Hinsichtlich der praktischen Erfahrungen bei der Ermittlung von Halter- und Lenkerdaten möchte ich festhalten, dass bereits die Ermittlung der Halter von ausländischen Fahrzeugen äußerst schwierig und in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht möglich ist.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Wird in dem oben genannten Bericht dargelegt, welche Mitgliedstaaten Halter- und Lenkerdaten an österreichische Behörden übermitteln und welche nicht?

 

Soweit konkrete Erfahrungen mit einzelnen Ländern vorliegen, werden diese im Bericht dargelegt.

 

 

Zu Frage 5 und 7:

Ø      Wie stehen Sie zu der Überlegung, in § 86 Abs. 3 KFG eine materielle Gegenseitigkeitsklausel zu verankern, wonach ausländischen gerichtlichen Vollstreckungsersuchen nur dann zu entsprechen ist, wenn gewährleistet ist, dass auch der ersuchende Staat einem gleichartigen österreichischen Ersuchen entsprechen würde?

Ø      Wollen Sie bis zu einem Zustandekommen einer EU-weiten Lösung bilaterale Abkommen vor allem mit den Nachbarländern Österreichs und Polen abschließen, damit der dringend notwendige Datenaustausch auf diesem völkerrechtlichen Wege endlich rasch zustande kommt?

 

§ 86 Abs 3 KFG beinhaltet die Ermächtigung zur Auskunft von Lenkerdaten, bezieht sich jedoch nicht auf die Vollstreckung. Um eine entsprechende Gegenseitigkeit der Auskunftserteilung zu gewährleisten ist geplant, dem Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS beizutreten und nach einem solchen Beitritt durch Abschluss von bilateralen Vereinbarungen mit den jeweiligen Staaten die Gegenseitigkeit von Auskunftserteilungen sicherzustellen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø      Werden Sie sich für eine rasche EU-weite Lösung verwenden und die Arbeiten am genannten Richtlinien-Entwurf vorantreiben?

 

Letztmalig wurde der Richtlinienentwurf unter französischer Ratspräsidentschaft beraten; letztlich wurde er aber aufgrund der Ablehnung durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht weiter verfolgt. Sollten die Beratungen durch künftige Ratspräsidentschaften wieder aufgenommen werden, werden die Arbeiten wie bereits bisher unterstützt werden.