3421/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0168-I/4/2009 |
Wien, am 21. Dezember 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3366/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8 und 10 bis 12:
Ø Halten Sie die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von (funktionalem) Analphabetismus bzw. schwachen bis nicht vorhandenen Grundkenntnissen in Rechnen für ausreichend?
Ø Für wie relevant beurteilen Sie die o.a. Zahl von 30% Österreicher/innen mit schwacher Leseleistung für die Zuständigkeiten Ihres Ressorts?
Ø Sind Ihrem Ressort Daten bekannt bzw. werden von Ihrem Ressort Datenerhebungen hinsichtlich des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen und deren Wirkungsmächtigkeit für die von Ihrem Ressort zu verwaltenden Bereiche erhoben?
Ø Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen werden bzw. wurden von Seiten Ihres Ressorts eingeleitet, gefördert oder auf andere Art unterstützt?
Ø Wie hoch sind bzw. waren die dafür jährlich vorgesehenen Finanzmittel und in welchem prozentuellen Verhältnis stehen bzw. standen diese Mittel zum jeweiligen Gesamtbudget Ihres Ressorts? (Bitte jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)
Ø Welche konkreten Ergebnisse brachten die bisher abgeschlossenen Maßnahmen und welche verwertbaren Daten wurden daraus gewonnen?
Ø Welche weiterführenden Maßnahmen wurden aufgrund der so gewonnen Daten eingeleitet?
Ø Gibt bzw. gab es in dieser Thematik Kooperationen mit anderen Ressorts?
a. Wenn
ja, welcher Art waren bzw. sind diese Kooperationen, wie viel finanzielle Mittel
wurden bzw. werden dafür von den jeweils beteiligten Ressorts aufgewendet
und welche Ergebnisse erbrachten bereits abgeschlossene Kooperationen? (Bitte
jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)
b) Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche österreichischen Institutionen werden sich Ihrem Wissen nach an der OECD-Studie PIAAC beteiligen?
Ø Können Sie sagen wer dem von der Österreichischen UNESCO-Kommission angesprochenen Nationalkomitee zur Begleitung der Studie angehören wird bzw. werden Vertreter Ihres Ressorts diesem Komitee angehören?
Ø Die internationalen Kosten für die OECD-Studie PIAAC belaufen sich laut in den Medien veröffentlichter Angaben auf € 17 Millionen, wovon Österreich laut OECD-Schlüssel drei Prozent trägt. Für die nationale Erhebung in Österreich wird mit Kosten in Höhe von € 2,7 Millionen gerechnet. Ist Ihr Ressort an der Studie beteiligt?
a. Wenn ja, welche konkreten Aufgaben wird Ihr Ressort dabei übernehmen, wie hoch ist der dafür vorgesehene finanzielle Aufwand, welche und wie viele Personalressourcen wird Ihr Ressort für die Studie bereitstellen?
b. Wenn nein, warum nicht?
Durch das Aufnahmeverfahren in den Bundesdienst ist gewährleistet, dass Fälle von funktionalem Analphabetismus in der Bundesverwaltung praktisch nicht vorkommen. Dessen ungeachtet wird in der internen Aus- und Weiterbildung die schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit trainiert. Zur Evaluierung dieser Kompetenzen werden bereits in der Grundausbildung regelmäßig schriftliche Prüfungen abgenommen, in denen nicht nur die Fachkenntnisse beurteilt werden, sondern auch die Ausdrucksfähigkeit in das Kalkül einfließt. Weiters gibt es eine Reihe von Seminaren, die die Verbesserung der Rechtschreibung und die Hebung der Kommunikationskompetenzen zum Gegenstand haben.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3368/J durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Zu Frage 9:
Ø Bietet Ihr Ressort eigene Weiterbildungsmaßnahmen an, die speziell auf die Bedürfnisse von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind, bzw. förderte es solche anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen?
a. Wenn ja, wie viele Personen wurden bzw. werden seit 2004 in derartigen Schulungen geführt, welche hauptsächlichen Bereiche wurden bzw. werden geschult, wie hoch ist der Prozentsatz jener Personen, die Weiterbildungsmaßnahmen positiv abgeschlossenen haben?
b. Wie hoch sind bzw. waren die dafür aufgewendeten Kosten? (Bitte jährliche Auflistung pro Maßnahme)
c. Welche konkreten Erkenntnisse/Ergebnisse wurden von Seiten Ihres Ressorts aus diesen Bemühungen gewonnen?
d. Wurden bzw. werden diese Erkenntnisse mit anderen öffentlichen Institutionen oder privaten Einrichtungen geteilt und welche weiteren spezifischen Aktivitäten löste dieser Datenaustausch aus?
e. Wenn nein, warum nicht?
Aus meinem Budget werden keine Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen im engeren Sinn zur Verfügung gestellt, doch werden 51 Frauenservicestellen mit einem ganzheitlichen Beratungs- und Betreuungsangebot finanziell unterstützt und viele dieser Einrichtungen bieten u.a. Informationen und Beratungen zu frauenspezifischen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich neuer Technologien, atypischer Berufswahl, beruflicher Neuorientierung und Fort- und Weiterbildung an. Diese Leistungen können grundsätzlich alle Frauen in Anspruch nehmen. Weiters werden aus den Fördermitteln auch spezifische Einrichtungen finanziell unterstützt, die Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund mit Informationen und Betreuungsangeboten hilfreich zur Seite stehen.
Mit freundlichen Grüßen