3421/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0168-I/4/2009

Wien, am 21. Dezember 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3366/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8 und 10 bis 12:

Ø            Halten Sie die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von (funktionalem) Analphabetismus bzw. schwachen bis nicht vorhandenen Grundkenntnissen in Rechnen für ausreichend?

Ø            Für wie relevant beurteilen Sie die o.a. Zahl von 30% Österreicher/innen mit schwacher Leseleistung für die Zuständigkeiten Ihres Ressorts?

Ø            Sind Ihrem Ressort Daten bekannt bzw. werden von Ihrem Ressort Datener­hebungen hinsichtlich des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen und deren Wirkungsmächtigkeit für die von Ihrem Ressort zu verwaltenden Bereiche erhoben?

Ø            Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen werden bzw. wurden von Seiten Ihres Ressorts eingeleitet, gefördert oder auf andere Art un­terstützt?

Ø            Wie hoch sind bzw. waren die dafür jährlich vorgesehenen Finanzmittel und in welchem prozentuellen Verhältnis stehen bzw. standen diese Mittel zum jewei­ligen Gesamtbudget Ihres Ressorts? (Bitte jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)

Ø            Welche konkreten Ergebnisse brachten die bisher abgeschlossenen Maßnah­men und welche verwertbaren Daten wurden daraus gewonnen?

Ø            Welche weiterführenden Maßnahmen wurden aufgrund der so gewonnen Daten eingeleitet?

Ø            Gibt bzw. gab es in dieser Thematik Kooperationen mit anderen Ressorts?

a.      Wenn ja, welcher Art waren bzw. sind diese Kooperationen, wie viel finan­zielle Mittel wurden bzw. werden dafür von den jeweils beteiligten Ressorts auf­gewendet und welche Ergebnisse erbrachten bereits abgeschlossene Koopera­tionen? (Bitte jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)
b)   Wenn nein, warum nicht?

Ø            Welche österreichischen Institutionen werden sich Ihrem Wissen nach an der OECD-Studie PIAAC beteiligen?

Ø            Können Sie sagen wer dem von der Österreichischen UNESCO-Kommission angesprochenen Nationalkomitee zur Begleitung der Studie angehören wird bzw. werden Vertreter Ihres Ressorts diesem Komitee angehören?

Ø            Die internationalen Kosten für die OECD-Studie PIAAC belaufen sich laut in den Medien veröffentlichter Angaben auf € 17 Millionen, wovon Österreich laut OECD-Schlüssel drei Prozent trägt. Für die nationale Erhebung in Österreich wird mit Kosten in Höhe von € 2,7 Millionen gerechnet. Ist Ihr Ressort an der Studie beteiligt?

a.            Wenn ja, welche konkreten Aufgaben wird Ihr Ressort dabei übernehmen, wie hoch ist der dafür vorgesehene finanzielle Aufwand, welche und wie viele Personalressourcen wird Ihr Ressort für die Studie bereitstellen?

b.            Wenn nein, warum nicht?

 

Durch das Aufnahmeverfahren in den Bundesdienst ist gewährleistet, dass Fälle von funktionalem Analphabetismus in der Bundesverwaltung praktisch nicht vorkommen. Dessen ungeachtet wird in der internen Aus- und Weiterbildung die schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit trainiert. Zur Evaluierung dieser Kompetenzen werden bereits in der Grundausbildung regelmäßig schriftliche Prüfungen abgenommen, in denen nicht nur die Fachkenntnisse beurteilt werden, sondern auch die Ausdrucks­fähigkeit in das Kalkül einfließt. Weiters gibt es eine Reihe von Seminaren, die die Verbesserung der Rechtschreibung und die Hebung der Kommunikationskompeten­zen zum Gegenstand haben.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3368/J durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu Frage 9:

Ø      Bietet Ihr Ressort eigene Weiterbildungsmaßnahmen an, die speziell auf die Be­dürfnisse von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind, bzw. för­derte es solche anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen?

a.      Wenn ja, wie viele Personen wurden bzw. werden seit 2004 in derartigen Schu­lungen geführt, welche hauptsächlichen Bereiche wurden bzw. werden geschult, wie hoch ist der Prozentsatz jener Personen, die Weiterbildungsmaßnahmen posi­tiv abgeschlossenen haben?

b.      Wie hoch sind bzw. waren die dafür aufgewendeten Kosten? (Bitte jährliche Auflistung pro Maßnahme)

c.      Welche konkreten Erkenntnisse/Ergebnisse wurden von Seiten Ihres Ressorts aus diesen Bemühungen gewonnen?

d.      Wurden bzw. werden diese Erkenntnisse mit anderen öffentlichen Institutionen oder privaten Einrichtungen geteilt und welche weiteren spezifischen Aktivitäten löste dieser Datenaustausch aus?

e.      Wenn nein, warum nicht?

 

Aus meinem Budget werden keine Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen im engeren Sinn zur Verfügung gestellt, doch werden 51 Frauenservicestellen mit einem ganz­heitlichen Beratungs- und Betreuungsangebot finanziell unterstützt und viele dieser Einrichtungen bieten u.a. Informationen und Beratungen zu frauenspezifischen Bil­dungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich neuer Technolo­gien, atypischer Berufswahl, beruflicher Neuorientierung und Fort- und Weiterbildung an. Diese Leistungen können grundsätzlich alle Frauen in Anspruch nehmen. Wei­ters werden aus den Fördermitteln auch spezifische Einrichtungen finanziell unter­stützt, die Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund mit Informationen und Be­treuungsangeboten hilfreich zur Seite stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen