3424/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien                                                                                      

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Zahl 3371/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 4 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9:

Das Bundesministerium für Inneres fördert folgende Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene mit Migrationshintergrund zur Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus:

1.                  BFI Tirol – Projekt „ABC-Café“:

Im Rahmen dieses Projektes werden rund 100 Personen in 18 Deutsch- und Alphabetisierungskursen geschult. Über die Anzahl der positiven Abschlüsse kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden, da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist.

Das BM.I hat dafür im Rahmen des EIF 2007 eine Förderung von € 49.580,-- zugesagt. Die letztlich ausbezahlten Mittel können erst nach Abschluss und Abrechnung bekanntgegeben werden.

Ebenso können vor Projektabschluss und Vorlage der Endberichte noch keine Ergebnisse/Erkenntnisse gewonnen werden.

 

2.                  Verein Viele – Projekt „Alphabetisierungskurs für Frauen in Salzburg“:

Insgesamt haben 75 Frauen den Alphabetisierungskurs positiv abgeschlossen.

Dieses Projekt wurde im eigenen Wirkungsbereich des BM.I im Jahr 2004 mit € 3.276,-- und in den Jahren 2005-2008 mit je € 3.369,-- gefördert.

Ohne Alphabetisierungsmaßnahmen hätten sämtliche weiterführende Kurs- und Ausbildungsmaßnahmen ebenso wenig Erfolg wie alle weiteren Integrationsbemühungen (Arbeitsplatz etc.) wenig erfolgreich wären.

Grundsätzlich findet ein Informations- oder Erfahrungsaustausch hauptsächlich zwischen Kofinanzierungspartnern statt. Dieses Projekt wurde jedoch allein vom BM.I unterstützt.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.