3426/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0204-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3384/J vom 21. Oktober 2009 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2., 5. und 6.:
Mit der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage wird im Wesentlichen kein Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen im Sinne des § 90 GOG angesprochen. Weder sind dem Bundesministerium für Finanzen „Gold-Sparpläne“ der deutschen Firma „KB Edelmetall“ und die dazugehörigen Vertrags- und Provisionsbedingungen bekannt, noch fällt die Beurteilung derselben in seine Zuständigkeit.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist über KB Edelmetall informiert. Entsprechend der vom Parlament einstimmig beschlossenen Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit hat die FMA dem Bundesministerium für Finanzen über Details der laufenden Aufgabenerfüllung jedoch nicht zu berichten. Folglich liegen keine Informationen über die Einschätzung der Vertragsbedingungen zu den „Gold-Sparplänen“ durch die FMA vor. Gleiches gilt für die Einschätzungen der Behörde zum Risiko von Goldveranlagungen und zur Provisionsstruktur von KB Edelmetall.
Zu 3.:
Historisch betrachtet unterliegt der Goldpreis starken Schwankungen. Gleiches gilt für den US-Dollar, in dem Gold üblicherweise abgerechnet wird. Veranlagungen in Gold – egal in welcher Form – sind vor diesem Hintergrund als risikoreich einzustufen und setzen entsprechende Expertise des Anlegers beziehungsweise der Anlegerin sowie eine permanente Kontrolle des Anlageerfolgs voraus. Beim Erwerb von physischem Gold sind zusätzlich Kosten des Erwerbs und der diebstahlsicheren Verwahrung zu bedenken.
Zu 4.:
Der Handel mit physischem Gold ist kein Bankgeschäft und erfordert keine Konzession durch die FMA. Allerdings bietet die Mehrzahl der Kreditinstitute diese Dienstleistung an. Physisches Gold wird darüber hinaus auch von der Münze Österreich AG sowie renommierten Münzhändlern angeboten.
Im Zuge der letzten Monate sind einzelne Kreditinstitute auch dazu übergegangen „Golddepots“ zu offerieren. In diesem Fall wird das erworbene Gold wie ein Wertpapier in einem Depot eingebucht und physisch als Sondervermögen verwahrt. Es kann jederzeit zum Tagespreis verkauft oder in einer Filiale ausgehändigt werden.
Die von den Kreditinstituten für diese Dienstleistungen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Rechnung gestellten Preise sind entsprechend den Vorschriften des Bankwesengesetzes transparent darzustellen und meist auch auf den Websites der Banken zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen