3428/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0315-I/5/2009

Wien, am  18. Dezember 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3408/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt wurde und die nachstehende Beantwortung auf Basis der vom Hauptverband zur Verfügung gestellten Daten erfolgt.

 

Fragen 1 und 2:

Über die tatsächliche Prävalenz kann keine Aussage getroffen werden, da es sich bei Asthma bronchiale um keine meldepflichtige Krankheit handelt, daher gibt es über  die zum größten Teil erfolgte ambulante Versorgung keine aussagekräftigen Daten.


Das DIAG-System enthält keine personenbezogenen Angaben und würde somit jede Wiederaufnahme als neuen Fall deklarieren und so die Zahlen verfälschen. Darüber hinaus werden nur die schweren Fälle stationär aufgenommen bzw. scheint Asthma bronchiale oft nur als Nebendiagnose auf.

 

Die Zahl der Erkrankten kann allenfalls anhand von verordneten Heilmitteln erschlossen werden. Dazu wird jedoch angemerkt, dass Medikamente, die für Asthma bronchiale verordnet werden, auch der Behandlung anderer Erkrankungen (z.B. COPD - chronisch obstruktive Lungenerkrankung) dienen und daher die Seriosität einer derartigen Erhebung von Patientenzahlen fraglich ist.

 

Eine von der Wiener GKK (WGKK) dennoch durchgeführte Auswertung der in Wiener Apotheken für Wiener Versicherte aufgrund von ärztlichen Verschreibungen abgegebenen Heilmittel aus dem ATC-Code R03 (Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen) zeigt folgendes Bild:

 

 

Anzahl der Patientinnen

Jahr

Verordnungen

Heilmittelkosten

Erwachsene

Kinder

2005

733.754

19.368.144,00

109.379

8.836

 

2006

758.963

20.817.593,90

114.100

7.420

2007

789.682

22.469.301,40

121.575

6.750

2008

828.133

24.208.820,50

128.162

5.413

 

Allerdings sei nochmals darauf hingewiesen, dass daraus nicht abgeleitet werden kann, dass alle diese Patient/inn/en an Asthma erkrankt sind, da diese Medikamente auch zur Behandlung anderer Atemwegserkrankungen (z.B. COPD) eingesetzt werden.

 

Die Oberösterreichische GKK (OÖGKK) hat dazu auf die von der Statistik Austria (Gesundheit/Gesundheitszustand/chronische Krankheiten/chronische Krankheiten in der Bevölkerung 1999) veröffentlichte Statistik verwiesen, die im Folgenden auszugsweise dargestellt wird:

 

Chronische Krankheiten in der Bevölkerung 1999

Chronische Erkrankungen in %

insgesamt

0 - 14 Jahre

15 - 29 Jahre

30 - 44 Jahre

45 - 59 Jahre

60 - 74 Jahre

75 J. und älter

Erfasste Personen in 1.000

7.958,1

1.366,1

1.517,6

1.983,2

1.511,7

1.054,3

525,3

Lungenasthma

1,3

0,9

1,2

0,8

1,4

1,8

2,4

 


Von der Steiermärkischen GKK (STGKK) war die Anzahl der Personen, die auf Grund der Diagnose Asthma bronchiale arbeitsunfähig waren bzw. sich in stationärer Pflege befanden, in der zur Verfügung stehenden Zeit auswertbar:

 

Arbeits­unfähigkeit

2005

2006

2007

2008

unter 18

43

49

62

53

über 18

441

548

547

589

gesamt

484

597

609

642

 

Stationäre Aufenthalte  

2005

2006

2007

2008

unter 18

126

132

111

65

über 18

177

162

134

44

gesamt

303

294

245

109

 

Weiters kann die Auswertung der Kärntner GKK (KGKK) über die Jahre 2005 bis 2008 bezüglich Fälle der Arbeitsunfähigkeit sowie ambulante und stationäre Krankenhausaufenthalte von Versicherten und deren Angehörigen mit Asthmaerkrankungen bekannt gegeben werden:

 

Jahr

Anzahl Arbeitsun­fähigkeitsmeldungen

Anzahl Krankenhausaufenthalte

2005

912

1.100

2006

890

1.060

2007

921

1.028

2008

891

1.019

Gesamt

3.614

4.207

 

Im Folgenden die Zahlen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr:

 

Jahr

Anzahl Arbeitsun­fähigkeitsmeldungen

Anzahl Krankenhausaufenthalte

2005

244

318

2006

231

286

2007

204

284

2008

257

289

Gesamt

936

1.177

 


Da Asthma bronchiale auch eine Berufskrankheit ist, werden seitens der SVA der Bauern (SVB) die diesbezüglich bei ihr vorliegenden Zahlen bekanntgegeben:

 

Anerkannte Berufskrankheiten – Asthma bronchiale

Jahr

Gesamt

Männer

Frauen

2005

40

28

12

2006

76

41

35

2007

61

34

27

2008

72

38

34

 

Von den angeführten Fällen waren im Jahr 2006 ein Fall und im Jahr 2007 zwei Fälle jünger als 20 Jahre.

Die VA öffentlich Bediensteter (BVA) teilt dazu mit, dass in der Unfallversicherung jährlich nur einige wenige Fälle als anerkannte Berufserkrankung registriert werden.

 

Frage 3:

Die nachstehenden Ausführungen der Gebietskrankenkassen (GKK) hinsichtlich der Vertragslage und des Leistungsangebotes gelten auch für die SVB und weitestgehend auch für die übrigen Sonderversicherungsträger.

Die WGKK verfügt in ihren Gesundheitszentren Wien Süd sowie Wien Mariahilf über Lungenambulanzen, die Allergietestungen und entsprechende Allergieberatungen anbieten.

Des Weiteren bestehen Verträge mit fünf Allergiezentren (Allergieambulatorium Innere Stadt, Ambulatorium für Allergie, klinische lmmunologie sowie Histopathologie der Haut, Allergieambulatorium Rennweg, Floridsdorfer Allergiezentrum und Allergieambulatorium Wien West).

Im Zuständigkeitsbereich der Burgenländischen GKK (BGKK) gibt es ein Allergieambulatorium mit Kassenvertrag.

 

Die OÖGKK teilt mit, dass in den Oberösterreichischen Spitälern Allergietests in den Lungenabteilungen durchgeführt werden.

Die STGKK gibt bekannt, dass spezielle Allergieinstitute mit der Kasse nicht unter Vertrag stehen. Allerdings führen neben dem Fachärztezentrum der STGKK drei Laborinstitute, die mit der Kasse einen Vertrag haben, Allergietests durch. Im Zuständigkeitsbereich der KGKK sind keine Gesundheitszentren bekannt und es gibt auch keine „Vertragsallergieambulatorien“. Es ist jedoch davon auszugehen, dass derartige Leistungen in den entsprechenden Abteilungen der öffentlichen Krankenanstalten (z.B. LKH Klagenfurt) erbracht werden.

Im Zuständigkeitsbereich der Tiroler GKK (TGKK) können Allergietests im Landeskrankenhaus Innsbruck, in einem Vertragsambulatorium der TGKK in Hall sowie im Krankenhaus Natters gemacht werden.

Die Vorarlberger GKK (VGKK) teilt mit, dass in sämtlichen Ambulanzen der öffentlichen Krankenhäuser in Vorarlberg die Möglichkeit besteht, Allergietests durchzuführen.


Frage 4:

Die WGKK hat Kassenverträge mit 91 Fachärzt/inn/en für Kinderheilkunde und 38 Fachärzt/inn/en für Lungenkrankheiten. Für diese Fachgruppen existieren bereits tarifliche Abrechnungspositionen für Allergietestungen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Leistungspositionen nicht nur der Abklärung des Verdachts auf allergisches Asthma, sondern auch zur Abklärung anderer Allergien (z.B. Nahrungsmittelallergien) dienen.

 

Die vorliegenden Daten lassen darauf schließen, dass von diesen zur Durchführung der Allergietestungen berechtigten Fachärzt/inn/en tatsächlich nur 16 Fachärzte/­ärztinnen für Kinderheilkunde und 14 Fachärzte/-ärztinnen für Lungenkrankheiten diese Leistung auch tatsächlich erbringen, da nur diese die entsprechenden Leistungspositionen abrechnen.

Die in der Honorarordnung der Niederösterreichischen GKK (NÖGKK) festgelegten Allergietests werden von 23 Fachärzt/inn/en für Lungenheilkunde und 13 Fachärzt/inn/en für Kinderheilkunde abgerechnet. Es liegen jedoch keine Informationen darüber vor, ob diese Tests zur Abklärung eines Verdachts auf allergisches Asthma durchgeführt werden.

Im Zuständigkeitsbereich der BGKK stehen sieben Kinderfachärzte/-ärztinnen und fünf Lungenfachärzte/-ärztinnen unter Vertrag.

 

Im Zuständigkeitsbereich der OÖGKK wurden im Jahr 2008 von 22 Lungenfachärzt/inn/en und von 25 Kinderärzt/inn/en Allergietestungen erbracht.

Die STGKK und die von ihr vertretenen Krankenversicherungsträger haben 19 Fachärzte/-ärztinnen für Lungenkrankheiten und 35 Fachärzte/-ärztinnen für Kinderheilkunde unter Vertrag. Diese können gemäß der geltenden Honorarordnung ohne weitere Voraussetzungen Allergietests durchführen.

Bislang haben davon alle 19 Lungenfachärzte/-ärztinnen und 27 Kinderfachärzte/­ärztinnen Allergietests mit der Kasse verrechnet.

Die KGKK hat insgesamt neun Vertragsfachärzte/-ärztinnen für Lungenheilkunde -davon erbringen alle den Allergietest - und 17 Vertragsfachärzte/­ärztinnen für Kinderheilkunde - davon erbringen ca. 13 bis 14 Ärzte/Ärztinnen den Allergietest.

Bei den Vertragsfachärzt/inn/en für Kinderheilkunde werden Allergietests jedoch nicht nur im Zusammenhang mit allergischem Asthma verrechnet.

 

In Tirol bestehen mit 11 Lungenfachärzt/inn/en sowie 24 Kinderfachärzt/inn/enVerträge mit der TGKK. Diese können entsprechende Allergietests durchführen.

 

In Vorarlberg gibt es derzeit vier Lungenfachärzte/-ärztinnen und 19 Kinderfachärzte/­ärztinnen mit einem Vertrag zur VGKK. Alle sind berechtigt, Allergietests durchzuführen.


Frage 5:

Derzeit wird bereits an Bundesqualitätsleitlinien u.a. auch für COPD gearbeitet. Da nur schrittweise an die Ausarbeitung von Empfehlungen bei der Behandlung diverser Krankheiten gearbeitet werden kann, gibt es für Asthma bronchiale derzeit noch keine Maßnahmen.

 

Frage 6:

Es gehört zu den grundlegenden ärztlichen Aufgaben im Rahmen der individuellen Behandlung der Patient/inn/en, die Aufklärung, Information und Schulung über chronische Krankheiten zu übernehmen.

 

Die WGKK erwähnt, dass durch die Initiative Arznei & Vernunft unter anderem auch eine Leitlinie zu Asthma herausgegeben wurde, die sich sowohl mit einer frühzeitigen und effizienten Behandlung als auch mit zielführenden Präventionsmaßnahmen auseinandersetzt. In dieser Richtlinie wurden die unterschiedlichen Therapie-Konzepte erläutert und insbesondere auch über den Einsatz und die Dosierung der einzelnen Medikamente informiert. Ziel war bzw. ist es, den behandelnden Ärzten und Ärztinnen die Möglichkeiten einer frühzeitigen Therapie näher zu bringen, um dadurch schwere Verläufe und Spitalsaufenthalte zu verhindern.

 

Seitens der OÖGKK werden seit 2004 ambulante Asthma-Basis-Schulungen, mit Nachschulung nach sechs Monaten, für Eltern und Kinder (Umgang mit dem Krankheitsbild, Umgebungsgestaltung, Symptome, Therapie, uvm.) angeboten. Die Schulungen erfolgen durch Kinderärzte/-ärztinnen.

 

Darüber hinaus gibt es stationäre Schulungsangebote für Kinder und Jugendliche (Programm Luftikus im Tisserand Bad lschl, Asthmaverhaltenstraining in Bad Schallerbach) gemeinsam mit einem Elternteil.

 

Auch seitens der STGKK wird die Notwendigkeit, Asthmapatienten in ihre Therapie einzuschulen, grundsätzlich als sehr notwendig angesehen. Spitäler und Fachärzte/‑ärztinnen bieten diese Schulungen für alle Patient/inn/en flächendeckend an. Die VGKK teilt mit, dass spezifische Informationsprojekte und Maßnahmen bisher seitens der Kasse nicht umgesetzt wurden.

 

Fragen 7 und 8:

Bei der Evaluierung der Screening-Maßnahmen zur „Vorsorgeuntersuchung Neu“ erfüllte die Lungenfunktionsmessung nicht die Kriterien für die Aufnahme in das Programm. Dabei ist vor allem zu bedenken, dass Asthma - wie in der Anfrage dargestellt - häufig im Kindesalter auftritt und Kinder nicht zur Zielgruppe der Vorsorgeuntersuchung gehören.

 

Fragen 9 und 10:

Bei Notfällen ist es an Stelle einer Hotline wohl geboten, sich sofort in ärztliche Hilfe zu begeben (niedergelassene Ärzte/Ärztinnen, Krankenanstalt), entsprechend der Dringlichkeit sich auch an örtliche ärztliche Bereitschaftsdienste oder an den örtlichen Rettungsdienst (Tel. 112 oder 144) zu wenden. Die Information begleitender Angehöriger sollte dabei selbstverständlich möglich sein.

 

Frage 11:

Aufgabe der Apotheker ist es, Kund/inn/en zu beraten und zu informieren, wenn dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit notwendig ist, die Abgabe des Arzneimittels eine Beratung erforderlich macht oder eine Beratung verlangt wird. Dazu gehört sicherlich auch die Beratung über die richtige Anwendung des Arzneimittels. Bei jeder Arzneimittelabgabe muss die Möglichkeit der unmittelbaren persönlichen Beratung und Information durch einen Apotheker/eine Apothekerin gegeben sein.

 

So ist eine intensive und fachlich kompetente Beratung von Asthmapatient/inn/en gemäß dem letzten Stand des Wissens auch ein besonderes Anliegen der Österreichischen Apothekerkammer – der gesetzlichen Berufsvertretung der Apothekerinnen und Apotheker.

 

Zu diesem Zweck werden die Themen Asthma und/oder COPD regelmäßig in den Fortbildungsveranstaltungen der Österreichischen Apothekerkammer behandelt. Im Rahmen der Fortbildungswoche der Österreichischen Apothekerkammer im März 2009 wurden audiovisuelle Kurse zu Asthma bronchiale angeboten, die u.a. die richtige Anwendung von Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren zum Thema hatten. Die Information über die richtige Handhabung und Anwendung ist eine wichtige Aufgabe der Apothekerinnen und Apotheker.

Darüber hinaus finden zu diesem Thema immer wieder Fortbildungsabende, die von den Landesgeschäftsstellen der Österreichischen Apothekerkammer organisiert werden, statt.

 

Ergänzend wäre anzumerken, dass vor einem Jahr  eine COPD-Vorscreening-Aktion in den Apotheken durchgeführt wurde. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Apothekerinnen und Apotheker hinsichtlich Asthmaerkrankungen bzw. chronischer Atemwegserkrankungen zu sensibilisieren und den aktuellen Wissensstand zu vermitteln.

 

Eine Überprüfung, ob der Patient die im Rahmen der Beratung gegebenen Informationen in der Praxis auch richtig anwendet, gehört nicht unmittelbar zu den nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Berufspflichten.

 

Frage 12:

Das Diplomfortbildungsprogramm (DFP) der Akademie der Ärzte gibt es - wie für den gesamten Fächerkorb der Medizin – auch für die Lungenheilkunde. Diese Einrichtung administriert, validiert und zertifiziert Fortbildung und deren Veranstalter/innen. Hier waren für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis 29.11.2009 insgesamt 78 Veranstaltungen bezüglich „ASTHMA“ zu finden.


Die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) hat als assoziierte wissenschaftliche Gesellschaft die Anwaltschaft für die Lungengesundheit Österreichs gemeinsam mit den Lungenfachärzt/inn/en übernommen.

Die Aus- und Weiterbildung übernehmen die Mitglieder dieser Gesellschaft durch die Erarbeitung der evidenzbasierten wissenschaftlich begründeten Empfehlungen, jeweils auf Basis der letzten internationalen Erkenntnisse, und deren Verbreitung durch die Beistellung des Großteils der Referent/inn/en und Ausbilder/innen. Das Aus- und Fortbildungsangebot wird entsprechend den Richtlinien der internationalen Empfehlungen zur kontinuierlichen medizinischen Weiterbildung laufend aktualisiert und in den wissenschaftlichen Arbeitskreisen inhaltlich erarbeitet.

 

Die ÖGP veranstaltet einen jährlichen Kongress – 2008 in Wien, 2009 in Salzburg und 2010 in Graz -, dessen deklariertes Ziel die Fortbildung ist, wobei Asthma immer einen Schwerpunkt darstellt. Der Europäische Lungenkongress, unter Leitung international namhafter Präsidiumsmitglieder der ÖGP, fand 2009 in Wien mit 25.000 Teilnehmer/inne/n statt.

Als Fortbildungsaktivität wurde eine Informationsschrift für Asthma beim Kind in Kooperation mit den pulmologischen Pädiater/inne/n publiziert und verteilt: „Risikofaktor Umwelt – Lungenerkrankungen im Kindes- u. Jugendalter“, Juni 2009.

Im Juni 2006 wurde von Vertretern der ÖGP und der ÖGAM (Österr. Gesellschaft für Allgemeinmedizin) ein Praxisleitfaden Asthma Bronchiale publiziert, der zuletzt 2008 um die Therapie-Optionen zur Beherrschung der Allergie erweitert wurde.

Auch die Gebietskrankenkassen bieten im Rahmen von Arzneimitteldialogen und anderen Kontakten Unterstützung.

Darüber hinaus ist das Gesundheitsressort seit Jahren bemüht, die postpromotionelle Weiterbildung der Allgemeinmediziner/innen zu reformieren. In diesem Zusammenhang wird das Augenmerk auch verstärkt auf die Sensibilisierung der Erkennung von Symptomen der häufigsten Krankheiten gelegt.