3434/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0378-III/FV/2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 18. Dezember 2009
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3534/J-NR/2009 betreffend den Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 28. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Der
Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck hat
Univ.-Prof. Dr. Clemens Sorg auf Basis der damals vorliegenden
Sachkenntnis und unter Inanspruchnahme externer recht-licher Beratung nicht
mit Bescheid abberufen, da die – auch vom Bundesministerium für
Zu Fragen 2 und 5: Das reguläre Vertragsverhältnis von Prof. Sorg hätte am
30. September 2009 geendet, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes
wurde dem Universitätsrat am 30. September 2009 zugestellt,
gegründet auf die Ansicht, dass der Universitätsrat bei der
Abberufung eines Rektors hoheitlich tätig zu werden habe. Prof. Sorg
hatte daraufhin sein Gehalt beim Arbeits- und
Zu Frage 3: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wird jedenfalls Konsequenzen in der Ausübung der Funktion für Universitätsräte aller Universitäten haben, da nun festgestellt wurde, dass der Universitätsrat bei der Abberufung einer Rektorin oder eines Rektors als Behörde tätig wird.
Zu Frage 4: Der Universitätsrat der Medizinischen Universität Innsbruck wurde für die Funktionsperiode 2008 bis 2013 bestellt. Eine Frage von Konsequenzen bezüglich der Zusammensetzung des Universitätsrates stellt sich nicht.
Zu Frage 6: Bei
Entscheidungen kommt es regelmäßig vor, dass ihnen
unterschiedliche Rechtsauf-fassungen und unterschiedliche Beurteilungen der
Fakten zugrunde liegen. Dafür stehen im
Zu Frage 7: Zu dieser
Frage hat der Universitätsrat der Medizinischen Universität
Innsbruck, dessen
Zu Frage 8: Es gelten die Haftungsbestimmungen gemäß der österreichischen Rechtslage.
Zu Fragen 9 und 10: Davon ist
mir nichts bekannt. Sollten diesbezügliche Unterlagen vorgelegt werden,
wird zu
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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