3438/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. Dezember 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0380-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3484/J betreffend „Zur aktuellen Entwicklung am Lehrstellenmarkt“, welche die Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Nachstehend die Lehrlingszahlen zum 30. September 2009 (Quelle: WKÖ):

Bundesländer

Stichtag 30.09.2009

Stichtag 30.09.2008

Veränderung

Burgenland

2.900

2.882

+0,6

Kärnten

9.494

9.770

-2,8

Niederösterreich

19.069

19.500

-2,2

Oberösterreich

28.117

28.472

-1,2

Salzburg

10.697

10.989

-2,7

Steiermark

19.145

19.858

-3,6

Tirol

13.730

13.979

-1,8

Vorarlberg

8.223

8.270

-0,6

Wien

17.947

18.091

-0,8

Gesamt

129.322

131.811

-1,9

 

 

Sparten

Stichtag 30.09.2009

Stichtag 30.09.2008

Veränderung

Gewerbe

60.554

61.295

-1,2

Industrie

16.573

16.933

-2,1

Handel

19.473

20.232

-3,8

Bank u. Versich.

1.197

1.128

+6,1

Transport

2.576

2.480

+3,9

Tourismus

13.707

14.547

-5,8

Information

3.029

3.141

-3,6

Nichtkammer

8.463

9.203

-8,0

§ 29/30

3.750

2.852

+31,5

GESAMT

129.322

131.811

-1,9

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Im Zuge der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz 1993, BGBl. Nr. 23/1993, wurde § 28 neu gefasst und normiert, dass die bis dahin auf dessen Grundlage ergangenen Verordnungen BGBl. Nr. 356/1985 idF BGBl. Nr. 533/1992 sowie BGBl. Nr. 462/1986 idF BGBl. Nr. 281/1992 als bundesgesetzliche Regelungen weiterhin in Geltung stehen (§ 33 Abs. 1 BAG).

 

§ 28 BAG idF BGBl. Nr. 23/1993 regelt den Ersatz von Lehrzeit durch Schulzeit, beinhaltet aber den Ersatz der Lehrabschlussprüfung nicht mehr, da dies auf Grund der Neureglung der Befähigungsnachweise gemäß Gewerbeordnung nicht mehr erforderlich ist. Allerdings wurde in § 34a BAG ein allgemeiner Tatbestand über die Gleichwertigkeit von erfolgreich absolvierter Schulausbildung mit abgeschlossenen facheinschlägigen Lehrausbildungen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht geschaffen.

 

Die Anrechnung von Schul- auf Lehrzeiten erfolgt derzeit individuell durch Vereinbarung im Lehrvertrag und Bewilligung durch die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer im Zuge der Eintragung des Lehrvertrages.

 

Die derzeitige Verwaltungspraxis hat den Vorteil, eine flexible und auf den Einzelfall abgestimmte Ausbildung zu ermöglichen. Um die Verwaltungsverfahren gleichzeitig einheitlich und rechtssicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu § 28 BAG unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und der Lehrlingsstellen zwei Informationsblätter zur Anrechnung bei (teilweiser und gänzlicher) Absolvierung der Handelsschule bzw. der Fachschule für Wirtschaftliche Berufe herausgegeben.

 

 

Antwort zu den Punkten 4, 5 und 8 der Anfrage:

 

Die rechtliche Ausgestaltung und die Modalitäten von Lehrzeitanrechnungen gemäß § 28 BAG und der Gleichstellung von Schulabsolventen mit Lehrabsolventen gemäß § 34a BAG ist derzeit Gegenstand sozialpartnerschaftlicher Gespräche im Bundes-Berufsausbildungsbeirat, der dazu - unter Einbeziehung von Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur - eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat großes Interesse daran, dass die Ausbildungswege junger Menschen möglichst effizient sind. Gleichzeitig ist es wichtig, das Angebot an möglichen Zusatzqualifikationen nicht einzuschränken und ein Eingehen auf Einzelfälle zu ermöglichen.

 

Die derzeitigen sozialpartnerschaftlichen Gespräche sollten daher bis zum Frühjahr ein den Anforderungen der jungen Menschen wie der Unternehmen entsprechendes Ergebnis bringen.

 

Die einzelnen Landesstellen der Arbeiterkammer sind über diese Vorgangsweise nicht nur informiert sondern durch die Mitgliedschaft der Bundesarbeiterkammer im Bundes-Berufsausbildungsbeirat und deren Koordinierungstätigkeit auch in die Arbeiten involviert.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Lehrlingsstatistik erfasst die Vorbildung der Lehrlinge nicht. Gemäß zuletzt verfügbarer Schulstatistik 2002/03 beträgt die Anzahl der Berufsschüler im ersten Berufsschuljahr ohne Pflichtschulabschluss 1,2%.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Seit Inkrafttreten des Jugendbeschäftigungspakets 2008 am 28. Juni 2008 gibt es im Rahmen der neuen qualitätsbezogenen betrieblichen Lehrstellenförderung die neue Förderart ,,Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten". Durch diese Förderart werden den Unternehmen Kosten ersetzt, wenn sie ihren Lehrlingen den Besuch von Kursen mit folgendem Inhalt ermöglichen:

 

·           zusätzlicher Berufsschulunterricht aufgrund der Wiederholung einer Berufsschulklasse,

·           Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung,

·           Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund).

 

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Sprach- und Mathematikschwierigkeiten Jugendlicher auszugleichen. Sie sind gemäß § 15b BAG zu evaluieren. Darüber ist dem Nationalrat bis 30. Juni 2010 zu berichten.

 

Weiters existiert seit dem Jahr 2003 die Integrative Berufsausbildung (§ 8b BAG). Diese ist für Jugendliche, die (u.a.) über keinen positiven Hauptschulabschluss verfügen, vorgesehen. Sie ermöglicht eine Lehrausbildung entweder in verlängerter Lehrzeit (dadurch kann auf Schwächen der betroffenen Jugendlichen besser eingegangen werden) oder eine Ausbildung mit "Teilqualifikation" (diese ist auf bestimmte Teile einer kompletten Lehrausbildung eingeschränkt). Die Jugendlichen werden durch die Berufsausbildungsassistenz begleitet, die ihnen als "Coach" zur Verfügung steht. Eine Evaluierung im Jahr 2008 hat ergeben, dass die Integrative Berufsausbildung sowohl von den Jugendlichen als auch den Unternehmen gut angenommen wird und die meisten der Jugendlichen einen positiven Abschluss erlangen (70 % der Jugendlichen in verlängerter Lehrzeit legen die Lehrabschlussprüfung ab, nahezu 100 % der Jugendlichen in Teilqualifikation bestehen die Abschlussprüfung).