3443/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am         21. Dezember 2009

GZ: BMG-11001/0313-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3438/J/J der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Der genetisch veränderte Leinsamen FP967 wurde Anfang September 2009 in Deutschland entdeckt und dem EU Schnellwarnsystem RASFF gemeldet. Ich habe umgehend Probenziehungen im Lebensmittelhandel und bei Verarbeitungsbetrieben veranlasst; die Untersuchungen der AGES bestätigten die Verunreinigung in sieben von zehn Fällen.

 

Frage 2:

Die Erstreaktion der AGES auf Presseanfragen, ob auch in Österreich Verunreinigungen vorlägen, erfolgte, als es noch keine RASFF Meldungen mit ausdrücklichem Österreich-Bezug gab. Einige Tage danach gab es dann weitere RASFF-Meldungen, die den Hinweis enthielten, dass verunreinigte Ware auch nach Österreich gelangt ist. Diesen Meldungen wurde umgehend von der Lebensmittelaufsicht des jeweils zuständigen Bundeslandes nachgegangen.

 

Frage 3:

Dieser Frage wird derzeit von der Europäischen Kommission nachgegangen. Bei FP 967 handelt es sich um ein Produkt, das in der EU nicht zugelassen ist und das daher auch als geringfügige Verunreinigung in herkömmlichen Leinsamen nicht vorhanden sein darf.

 

Fragen 4 und 5:

Leinsamen-Importe in die EU sind grundsätzliche zulässig, wenn die Importware den EU-Vorschriften entspricht. Die Verantwortung für die Konformität tragen der Exporteur bzw. der Importeur. Die mit gentechnisch veränderten Leinsamen verunreinigten Importe stammten aus Kanada. Als die Verunreinigung der kanadischen Importe mit gentechnisch veränderten Leinsamen bekannt wurde, hat Kanada alle Exporte von potentiell verunreinigtem Leinsamen in die EU gestoppt. Kanada arbeitet mit der EU zusammen, um das Problem in den Griff zu bekommen; ein Protokoll für die Probenahme und den Nachweis von FP967 wurde erstellt.

 

Fragen 6 und 7:

Bei den Importen in die EU bzw. nach Österreich handelt es sich hauptsächlich um Leinsamen (Körner); in manchen Fällen wurden sogenannte Backmischungen nach Österreich geliefert.

 

Frage 8:

Der Importeur ist der zuständigen Lebensmittelaufsicht bekannt. Die betroffenen Lieferungen gelten als für den menschlichen Verzehr ungeeignet und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Ich habe die Lebensmittelaufsicht angewiesen, den Rückruf der Produkte zu überwachen. Die AGES hat entsprechende Meldungen an das Schnellwarnsystems RASFF hinausgegeben. Eine öffentliche Warnung unter Nennung von Produktnamen und Chargennummern wäre nur bei gesundheitsschädlichen Produkten erforderlich – um gesundheitsschädliche Ware handelt es sich im gegenständlichen Fall nicht.

 

Frage 9:

Für nicht zugelassenes genetisch verändertes Material besteht in der EU Nulltoleranz. Allerdings ergibt sich hier manchmal bei in der EU nicht zugelassenen GVO das Problem, dass (noch) keine geeigneten validierten Nachweismethoden in den verschiedenen Lebensmittelmatrices zur Verfügung stehen. Die AGES ist Teil des ENGL Netzwerkes, in dem Labors mehrerer EU-Länder zusammen an der Entwicklung von Nachweismethoden für in Drittländern zugelassene und angebaute GVO arbeiten, für die es innerhalb der EU (noch) keine Zulassung gibt.

Kontrollen von Lebensmitteln auf genetisch verändertes Material sind im von meinem Ressort erarbeiteten jährlichen Kontrollplan umfasst, routinemäßig wird dabei auch auf nicht zugelassenes genetisch verändertes Material analysiert. Da die Österreichische Bevölkerung auf Verunreinigungen mit GVO sehr sensibel reagiert, werde ich auch weiterhin bei auftretenden Verdachtsfällen außerordentliche gezielte Schwerpunktaktionen anordnen (zusätzlich zu den Routinekontrollen).