3445/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0035-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Dezember 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 22. Oktober 2009 unter der Nr. 3406/ an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mangelnde Sitzplätze in Schulbussen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Wie viele Unfälle, in die Schulbusse involviert waren, gab es jeweils in den letzten zehn Jahren?

Ø      Wie viele Insassen von Schulbussen wurden dabei jeweils in den letzten zehn Jahren verletzt oder getötet und wie viele davon waren Schüler?

 

In der nachstehenden Tabelle ist das Unfallgeschehen mit Schulbussen nach Bundesländern von 1999 bis 2008 dargestellt:

 

 

 

 

Zu den Fragen 3 bis 8:

Ø      Wie viele Kinder haben sich jeweils in den in Unfälle involvierte Schulbusse befunden und für wie viele Personen waren diese Busse jeweils zugelassen?

Ø      Wie oft war eine Überfüllung der Schulbusse Ursache für Verletzungen von Kindern?

Ø      Wie oft wurden Kinder bei Unfällen von Schulbussen verletzt, weil sie nicht gesessen sind, sondern im Bus nur einen Stehplatz hatten?

Ø      Wie oft war das Nichtangurten in Schulbussen Ursache für Verletzungen von Kindern?

Ø      Wie viele Kinder haben sich in den letzten fünf Jahren beim Ein- und Aussteigen aus dem Schulbus verletzt?

Ø      Wie viele Kinder müssen täglich mit Schulbussen fahren, in denen sich mehr Insassen als Sitzplätze befinden?

 

Diese Daten werden in der Straßenverkehrsunfallstatistik nicht erfasst, daher liegen mir darüber keine Informationen vor.

 

Zu Frage 9:

Ø      Welche weiteren Verbesserungen in Bezug auf die sogenannte Zählregel in Schulbussen sind geplant?

 

Mir war und ist das Thema Verkehrssicherheit ein besonderes Anliegen, vor allem wenn es sich um die Sicherheit von Kindern handelt. So konnte mit der 29. KFG-Novelle eine Änderung der umstrittenen Zählregel von Kindern im gesamten Gelegenheitsverkehr herbeigeführt werden. Im gesamten Bereich des Gelegenheitsverkehrs, somit auch im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten, gilt seit 1. September 2008 die Zählregel 1:1.

Lediglich für Omnibusse im Kraftfahrlinienverkehr ist es bei der Zählregel 3:2 geblieben (§ 106 Abs. 1 letzter Satz KFG). Durch eine Änderung der Zählregel im Linienverkehr ist nach diversen Expertenmeinungen auch kein Sicherheitsgewinn zu erwarten. Solche Busse müssen nämlich – im Gegensatz zu den im Gelegenheitsverkehr eingesetzten Bussen - nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein und weisen auch Stehplätze auf.